Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1859. (36)

4. 
Regierungs-Blatt 
Königreich Württemberg. 
  
Ausgegeben Stuttgart Montag den 7. März 1859. 
Inhalt. 
Königliche Dekrete. Könlgliche Verordnung, betreffend ein Verbot der Ausfuhr von Pferden über 
die Zollvereknsgrenze. 
Verfügungen der Departements. Bekanntmachung, betreffend die allgemeine Renten-, Kapttal- 
und Lebensversicherungsbank Teutonia in Leipzig. — Bekanntmachung, betreffend die Renten, und 
Lebensversicherungs-Anstalt zu Darmstadt. — Verfügung, betreffend die Extrapost= und Estafettentaxe 
Pro 1859—60. — Berichtigung. 
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
Königliche Verordnung, 
betreffend ein Verbot der Ausfuhr von Pferden über die Zollvereinsgrenze. 
Im Namen des Königs. 
Im Einverständniß mit andern Staaten des Zollvereins haben Wir im Vollmachts- 
namen Seiner Majestät des Königs nach Anhörung des Königlichen Erbeimen- 
Rathes beschlossen und verordnen wie folgt: 
8. 1. 
Auf den Grund des Artikels 3 des Zollgesetzes vom 15. Mai 1838 wird die Aus- 
fuhr von Pferden über die Zollvereinsgrenze bis auf Weiteres verboten.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.