Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1859. (36)

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. II Verfügungen der Departemente. 
A) Des Drvartements des Innern. 
Des Ministeriums bes Innern. 
a) Bekanmtmachung, betreffend die allgemeine Renten-, Kapttal= und Lebensversicherungsbank 
Teutonia mn Letpzig. 
Nachdem die allgemeine Renten-, Kapital- und Lebensverstcherungsbank Teutonsa 
in Leipzig auf den Grund ihrer von der K. sächsischen Regierung genehmigten Stakuten 
zum Geschäftsbetrieb in Württemberg zugelassen und als Hauptagenten derselben für Würt- 
temberg die Kaufleute Schwarzmann und Göz in Stuttgart bestätigt worden find, so 
wird dieß unter dem Anfügen öffentlich bekannt gemacht, daß diese Hauptagenten, welche 
in Gemeinschaft und insolange sie unter ihrer dermaligen Firma verbunden find, die 
Teutonia vertreten, ermächtigt und verpflichtet sind, in allen zur gerichtlichen Entscheidung 
geeigneten Streitigkeiten zwischen der Bank und württembergischen Einlegern, welche sich 
auf den Betrieb der Anstalt beziehen, Namens der letzteren vor den diesseitigen Königlichen 
Gerichten Recht zu nehmen und zu geben. 
Stuttgart den 28. Februar 1859. 
Linden. 
b) Bekanntmachung, betreffend die Renten- und Lebensversicherungs-Anstalt zu Darmstadt. 
Nachdem die Renten= und Lebensversicherungs-Anstalt zu Darmstadt auf den Grund 
ihrer von der Großherzoglichen Regierung genehmigten Statuten zum Geschäftsbetrieb in 
Württemberg ermächtigt und als Hauptagent verselben für Württemberg der Kaufmann 
Adolph Reiniger der jüngere in Stuttgart bestätigt worden ist, so wird dieß hiemit unter 
dem Anfügen öffentlich bekannt gemacht, daß der Hauptagent ermächtigt und verpflichtet 
ist, in allen zur gerichtlichen Entscheidung geeigneten Streitigkeiten zwischen der Anstalt 
und württembergischen Einlegern, welche sich auf den Betrieb ver ersteren beziehen, Namens 
der Anstalt vor den diesseitigen Königlichen Gerichten Recht zu nehmen und zu geben. 
Stuttgart den 28. Februar 1859. 
Linden.
	        
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