Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1859. (36)

7. 
Regierungs= Blatt 
Königreich Württemberg. 
  
Ausgegeben Stuttgart Freitag den 13. Mai 1859. 
Inhalt. 
Königliche Dekrete. Königliche Verordnung in Betreff der Taggelder der Gerichts= und Amts- 
Notare für Verrichtungen an ihrem Wohnsitze, sowle der Gebühren der Bezirks-Beamten, der Notare 
und Verwaltungs-Actuare für Abschriften. — Königliche Verordnung, betreffend die Belohnung der 
Verwaltungs-Actuare. 
Verfügungen der Departements. Bekanntmachung, betreffend die Bestätlgung des von dem 
K. Kammerherrn und Legatlonsrath a. D. Freiherrn Adolph von Leutrum-Ertingen errichte- 
ten Familienstatuts. — „Dekanntmachung, betreffend die Verleihung der juristischen Persönlichkeit an die 
Württembergische P lsschaft in Stuttgart. — Verfügung, bekreffend die Ver- 
hältnisse bei den niederen katholischen Convllten in Ehingen und Rottweil. — Verfügung, betreffend 
die Errichtung eines Grenzacciseamts in Emerfeld, Kameralamts Heiligkreuzthal. 
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
- A) Königliche Verordnung 
in Betreff der Taggelder der Gerichts- und Amts-Notare fuͤr Verrichtungen an ihrem Wohnsitze, sowie 
der Gebühren der Bezirks-Beamten, der Notare und Verwaltungs-Actuare für Abschriften. 
Wilheln, 
von Gottes Gnaden König von Württemberg. 
Hinsichtlich ver Taggelder der Gerichts= und Amts-Notare für Verrichtungen an 
ibrem Wohrsitze, sowie der Gebühren der Bezirks-Beamten, Gerichts= und Amts-Notare 
und Verwaltungs-Aectuare für Abschriften von Aktenstücken verordnen und verfügen Wir, 
nach Anhörung Unseres Geheimen-Rathes, wie folgt:
	        
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