Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1861. (38)

12 
leqen und auf der Station Mühlacker an vie Württembergische Telegraphenleitung an- 
zuschließen. « 
Diese Telegraphenleitung soll bis auf anderweitiges Uebereinkommen als Zugehör 
der Verbindungsbahn angesehen, und mit derselben nach den gleichen Bestimmungen be- 
handelt werden. 
Ueber die Anlage einer Telegraphenleitung für den Depeschen-Dienst (allgemeinen 
Verkehr) bleibt Verständigung vorbehalten. 
Artikel 26. 
Der gegenwärtige Vertrag sell beiderseits zur höcksten Genehmigung vorgelegt, und 
die Auswechslung der Ratifications-Urkunden zu Stuttgart sobald als möglich — längstens 
binnen vier Wochen — vorgenommen werden. 
Dessen zur Urkunde haben vie beiverseitigen Bevollmächtigten den Vertrag in zwei 
gleichlautenden Ausfertigungen unter Beidrückung ihrer Instegel eigenhändig unterzeichnet. 
Stuttgart den 6. November 1860. 6 
(gez.) L. v. Schwarz, (gez.) F. v. Dusch, 
Oberfinanzrath und Vorstand der Großherzoglich Badischer Kammer- 
K. W. Eisenbahnbau-Commissson. herr und Legationsrath, Geschäfte- 
(L. S.) träger am Königlich Württembergi- 
schen Hofe. 
(L. S.) 
C) Des Finanz-Departements 
Des Finanz-Ministeriums. 
Bekanntmachung, betreffend die Waarencontrole im Binnenlande. 
Durch die Bekanntmachung vom 7. Juli 1857 (Reg.-Blatt S. 62) iß zur öffentlichen 
Kenülniß gebracht worden, in welchen Vereinsstaaten, beziebungsweise in welchen einzelnen 
Distrikten derselben, und für welche Waarenartikel die Binnencontrole (Art. 36 des Zollgesetzes 
vom 15. Mai 1838 und §§. 093—97 der Zollordnung vom gleichen Tage) noch aufrecht 
erhäf# worden ist. Nach einer kürzlichen Mittheilung des K. Preußischen Finanz-Mini- 
steriums pat sich vie vortige K. Regierung inzwischen bewogen gefunden, gemäß der zwischen
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.