Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1861. (38)

211 
17. 
Negierungs-Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
  
Ausgegeben Stuttgart Sonntag den 15. Dezember 1861. 
  
Inhalt. 
Königliche Dekrete. Gesetz, betreffend die Forterhebung der Steuern. 
  
Unmittelbare Königliche Dekrete. 
Gesetz, 
betreffend die Forterhebung der Steuern. 
Wilhelm, 
ovon Gottes Gnaden König von Württemberg. 
Da der Termin, für welchen nach dem Gesetze vom 5. November 1861 die für die 
Finanzperiode 185/61 verwilligten Steuern fortzuerheben sind, am 15. d. M. abläuft, 
vdie Verabschiedung des neuen Finanggesetzes aber noch nicht zu Stande gekommen ist, so 
verordnen und verfügen Wir, nach Anhörung Unseres Geheimen-Raths und unter
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.