Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1861. (38)

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für grüne Gläser 
bis zu 8 Ungen E kr. 
über 8 ,„ „ 12 „ SRibkr. 
11 12 1 1 24 1 " " · « " "% 4 6 kr. 
für thönerne Töpfe 
bis zu 2 Unzen. . .lkr. 
über 2 „ „ 8 „ RlFrn. 
„ 8 „ „ 24 „ äkäöbkfr. 
5) Bekanntmachung, betreffend einige Abänderungen der Tare der thierärztlichen Arzneimittel. 
(Mit einer Veilage.) 
In Folge der neuestens vollzogenen Revision der Tare der thicrärztlichen Arzneimittel 
wird verfügt: 
1) Für dic in der Beilage verzeichneten Arzneistoffe und Gefässe gelten bis zur nächst- 
künftigen Tarc-Abänderung die beigefügten Preisbestimmungen. 
2) Für alle übrigen Artikel gelten die Bestimmungen der Tare vom 26. August 
1848. 
3) Die abgeänderten Preisbestimmungen treten mit dem 1. Januar 1862 in Wirk- 
samkeit. 
Stuttgart den 13. December 1861. Geßler.
	        
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