Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1861. (38)

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Nebenzollämter I. Klasse 
1 an der Grenze. . .- 
. s Bemerkungen über besondere Befugnisse. 
“ Ort. Hauptamtsbezirk. 
6 1. 3. 0. 
  
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1 Springbiel. A. In Bezug auf die Nebenzollämter l. Klasse an der Grenze. 
Nordheim. Zu 4. Das Nebenzellamt zu Laar ist zur Ausfertigung und Erledigung von 
egieischeiaen K üoet die auf der Vechte zu transpertirenden Güter ermächtigt. 
s Nebenzellanit zu Bunderneuland ist zum Bezleitscheinwechsel 
mit ntt sewie zur Erlerigung ven Begleitscheinen über Effekten der Reisenden 
ermächtigt. 
Leer. Zu 6. Des Nebenzellamt zu Papen burg hat die Befugniß zur Erledigung 
von Begleitscheinen I. im Allgemeinen, zur Ertheilung ven Begleitscheinen I. und II. 
über Schiffsbaumaterialien, sewie zum Begleitscheinwechsel mit den Hauptämtern Rheine 
und Münster. 
Emd u 7. Das Nebenzellamt zu Halte ist besugt zum Begleitscheinwechsel mit den 
mden. -Ganptänttern zu Rheine und Münster, sewie zur Ausfertigung ven Begleitschelnen II. 
auf das Haurtsteneramt zu Celn 
Zu 9. Das Nebenzellamt zu Norden ist befugt zur Ausfertigung und Erlebigung 
ven Begleltscheinen I. und IlI. innerhalb der Erhebungsbefugnisse, welche für Wein und 
Thee in unkeschränkter Menge bestehen, in Bezug auf die übrigen bellppichtigen. Gegen- 
stände b auf 1000 Thlr. für den einzelnen Transport beschränkt si 
14. Das Nebenzellamt zu Brinkum ist mnaichugt vn"„ Aussiellung und 
Erledigunh von Begleitscheinen I. und II. innerhalb der Erhebungsbefugnisse, welche in 
Bezug auf die einem häheren Jollsatze als 5 Thlr. unterllegenden Gegenstände bls zum 
— Betrage von 500 Thlr. für den Tranepert bestehen. 
2 Lage. 
3 Vennebrügge. 
    
   
  
  
  
am alten Zu 20. Das Nebenzollamt zu Grohn am alten Tief ist zum Wechsel von 
Begleitscheinen mit dem Hauptzollamte zu Brale, sowie mit den an der Weser belegenen 
an der baupts eien und Strueränter befugt. 
Zu 43. 6 Nebenzellamt zu Artlen burg ist zur Erledigung von Begleit- 
scheinen I. über a Waaren, welche dasselbe von und nach Lauenburg, Mecklenburg und 
Lũbeck passiren, ermaͤchtigt. 
Vor Geeste- B. In Bezug auf die Steuerämter im Innern. 
münde. u 10. Das Steueramt zu Bückeburg ist zur Erledigung von Begleitscheinen I. 
mr K. 
z 16. Das Steueramt zu Hameln ist zur Ausstellung von Begleitscheinen I. 
auf S un der Weser belegenen deren Erledigung ermächtigten Zell= und Steuer= 
Neuhaus a. d. O ämter, sewie zur I Erkedignnes ven Begleitscheinen I. der erwähnten Aemter ermächtigt. 
sies Das Steueramt zu Göttingen ist zur Erledigung von Begleitschei- 
nen I. ermechtigt. 
u 26. Das Steueramt zu Quakeubrück ist zur Erledigung ven Begleit- 
scheinen l aber Weni, Taback, Jucker- und sensüge Colenlalwaaren ermchtigt 
Das Steueramt zu Nien burg ist zur Ausstellung uns Erledigung 
von oliheini I. ũber solche Ladungen, welche auf der Oberweser einfrieren und # 
Lande weiter trangportirt werden müssen, sowie zur Erledigung von Beglettscheinen I. 
Stade. über vie für die Asernen Weincreditläger eingehenden Weine ermächtigt. 
Das Steueramt zu Hoya ist zur Ausstellung und Erledigung von Be- 
gleitscheinen I. über solche Ladungen, welche auf der Oberweser einfrieren und zu Lande 
weiter transportirt werden müssen, ermächtigt. 
an der West- 
u 34. Das Steueramt zu Aurich ist Aur Erledlgung ven Begleitscheinen I. 
der Hauptämter Delmenhorst und Oldenburg über Rohzucker ermächtigt. 
  
 
	        
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