Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1861. (38)

Nebenzollämter I. Klasse 
an der Grenze. 
Hauptamtsbezirk. 
57 
Bemerkungen über besondere Befugnisse. 
  
8. 
  
8 Borstel. 
89 Cranz. 
#40. Burrehude. 
4¼1 Am Anlegeplatze 
der Dampfschiffe. 
ke Herpte 
3, Artlenburg. 
4 Bleckede. 
# Rosien. 
Ehnacenburg 
tLangenargen. 
  
oͤrrach. 
Säckingen. 
Kleinlaufenburg. 
Waldshut. 
5 Kadelburg. 
b Riedern. 
  
Stade. 
Harburg. 
Hitaacker. 
Friedrichshafen. 
Thiengen. 
Stühlingen. 
Randegg. 
Ludwigshafen. 
  
Bei Schusterinsel, 
Bei Rheinfelden. 
  
Zu 40. Dao Steutramt zu Haselünne ist zur Erledigung von Begleitscheinen l. 
des Hauptzollamts Delmenhorst über Weinsendungen ermächtigt. 
Zu 42. Das Steueramt zu Verden ist zur Erledigung von Begleltschelnen 1. 
über die für die eisernen Weincreditläger eingehenden Meine befugt. 
Die Hauptämter Friedrichshafen, Heilbronn, Stuttgent und Ulm 
find Azglech Zollabfertigungsstellen im Sinne des §. 5 des allgemelnen Regulative über 
die Behandlung des Gütertransporte auf den Eisenkahnen in Bezug auf das Zollwesen. 
Die Nebenzollämter im Innern von 2—10 haben bedingtes Niederlagerecht. — 
Es können demnach rie dahin zu versendenden Waaren, nach vorausgegangener spezleller 
Revisien mit Begleitschein I. abgelassen werden, gleichwie, wenn aus diesen bedingten 
Niederlagen ein Ausgang über die Grenze des Zollvereins stattsindet, auch dieser durch 
spezielle Ausgangsrevision an der Grenze oder bei einem vorliegenden Hauptzollamte zu 
konstatiren ist. 
A. In Bezug auf die Zollabfertigungsstelle am Bahnhofe zu Basel. 
4 Dieselbe functionirt unter Kontrele des Hauptzollamts bel Schusterlusel, 
übrigens mit unkeschräukter Befugniß eines Hauptzollamts. 
n. In Bezug auf die Nebenzollämter I. Klasse an der Grenze. 
Zu 1. Das Nebenzellamt zu Lörrach hat die Befugniß: 
#a) zur Ausstellung und Erledlgung der über Postgüter sprechenden Begleitscheine; 
h) zum Begleitscheinwechsel mit dem Hauptzollamte Ulm; desgleschen mit den an der 
Grenze gegen Oesterreich gelegenen Kéniglich Bayerischen Haußtzollämtern und mit 
dem Keniglich Sächsischen Hauptamte zu Dresden und dem Rebenzollamte I. zu 
Bedenbach über solche Gegenstände, welche zur Veredlung aus Oesterreich ein= und 
in veredeltem Zustande dahin zurückgeführt werden. 
Zu 2 und 4. Die Nebenzellämter Säckingen und Waldshut bcsitzen dle 
unbeschränkte Befugniß zum Begleitscheinwechsel mit allen zuständigen Zellbeherden, sowie 
die unbeschrönkte Befugniß zur Jollerhebung. 
. Das Nebenzollamt zu Kadelburg hat die Befugniß zur Begleitschein- 
Abfertigung auf Aemter im Innern mit Niederlagerecht in Bayern, Württemberg und Baden. 
Zu 6, 7 und 6. Die Nebenzellämter zu Rtedern, Erzingen und Neu- 
777 haben die unbeschränkte Befugniß zur Ausstellung und Grledigung von Beglelt- 
heinen I. 
Zu 13. Das Nebenzollamt zu Ueberlingen hat die Befugniß zur Erledigung 
von Begleitscheinen II. 6 
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