Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1858. (49)

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Summe  wird  in  Gemäßheit  des  Statuts  des  neuen  landschaftlichen  Kreditvereins
  für  die  Provinz  Posen  mit  4  vier  Prozent  verzinst  und  nach  vorgängiger
  0  sechsmonaklicher  Kündigung  im  Wege  der  Amorrisation  zurückgezahlt.

Die  Zahlung  der  Zinsen  erfolgt  nur  gegen  Beibringung  der  besonders
ausgefertigten  Zinskupons.

Posen,  den  .  ten  ..  .  ...  .  .  ..  18.
(L.  S.)  Trockenes  Siegel.
Königliche  Direktion  des  neuen  landschaftlichen  Kreditvereins
für  die  Provinz  Posen.
N.  N.  N.  N.  N.  N.
Direktor.  Syndikus.  Rath.

N.  N.
Buchhalter.

Zins-Kupon  „/7  1.
des  Pfandbriefes
des  neuen  landschaftlichen  Kreditvereins  für  die  Provinz  Posen
Serie  I.  7.  über  100  Einhundert  Thaler.

Iphnhaber  dieses  empfingta  die  halbjährigen
Zinsen  des  oben  bezeichneten  Pfandbriefes  mit#  2  zwei  Thalern.
Posen,  den  .  .ten  .....  ..  .  .  ...  18..

Königliche  Direktion  des  neuen  landschaftlichen  Kreditvereins
für  die  Provinz  Posen.
Ausfertigungsnummer  7.
(Trockenes  Siegel.)
.  N.
·  Buchhalter.
Dieser  Zinskupon  verjaͤhrt  in  vier  Jahren,

vom  31.  Dezember  des  Jahres  an  gerechnet,
in  welches  der  Zahlungstag  faͤllt.

(r.  4952.  C.