246 Anlagen.
wo möglich aus den rechtskundigen Personen des Ortes
bestellt, an welchem das standrechtliche Gericht seinen Sitz
hat. Dem zum Verteidiger bestellten Rechtsanwalt sind
für die geführte Verteidigung die Gebühren nach Maßgabe
der Gebührenordnung aus der Staatskasse zu bezahlen.
t25.
Wenn in einem Falle, in dem Verteidigung notwendig
ist, der Verteidiger in der Verhandlung vor dem standrechtlichen
Gericht ausbleibt, sich unzeitig entfernt oder sich
weigert, die Verteidigung zu führen, so findet der § 145
der Strafprozeßordnung Anwendung.
8 26.
Dem verhafteten Angeschuldigten ist mündli Verkehr
mit dem Verteidiger gestattet. Schriftliche Mitteilungen
kann der Vorsitzende zurückweisen, falls ihm deren
Einsicht nicht gestattet wird.
Der Verteidiger ist nach der Anberaumung des Termins
zur Verhandlung vor dem standrechtlichen Gericht zur
Einsicht der dem standrechtlichen Gerichte vorliegenden
Akten befugt; vor diesem Zeitpunkt ist ihm die Einsicht
der Akten nur insoweit zu gestatten, als es ohne Gefährdung
des Untersuchungszweckes geschehen kann; die Einsicht
der Protokolle über die Vernehmung des chuldigten
und der Gutachten der Sachverständigen da m
keinesfalls verweigert werden.
6 27.
Der Ehemann einer Angeschuldi ist in der Verhandlung
vor dem 7125 Len als Beistand
derselben zuzulassen und auf sein Verlangen zu hören.
Das gleiche gilt von dem gesetzlichen Vertreter eines
Angeschuldigten.
In dem früheren Verfahren unterliegt die Zulassung
solcher Beistände dem Ermessen des Vorstitzenden des standrechtlichen
Gerichts.
4. Vorbereitung der Verhandlung.
l 28
Der Staatsanwalt hat, sobald er durch eine Anzeige
oder auf andere Weise von dem Verdacht einer zur Zu-
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