Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1862. (39)

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Oberamts Schorndorf. 173. Desgleichen über die Gemeinde Sechselberg, Oberamts 
Backnang. 192. 
Staatsbürger. Gesetz, betreffend die Unabhängigstellung der Staatsbürgerlichen Rechte von dem 
religiösen Bekenntnisse. 3. 
Staatsgewalt. Gesetz, betreffend die Regelung des Verhältnisses der Staatsgewalt zur katholischen 
Kirche. 59. 
Ständeversammlung. K. Verordnung, betreffend die Anordnung einer neuen Wahl der Ab- 
geordneten zur zweiten Kammer der Ständeversammlung. 4. Verfügung, betreffend die 
Vornahme dieser Wahl. (Mit einer Beilage.) 5. K. Verordnung, betreffend die Einbe- 
rufung der Ständeversammlung. 107. 
Steinöl. Bekanntmachung, belreffend das amerikanische Steinöl. 267. 
Steuerwesen. Verfügung, betreffend die Gewerbesteuer der Getränke-Fabriken. 147. Verfügung, 
betreffend die Umlage der Grund-, Gefäll-, Gebäude= und Gewerbesteuer für das Etats- 
jahr 1862—63. 184. 
T. 
Transport-Ordnung für den Güterverkehr auf den Württembergischen Staals-Eisenbahnen. 198. 
Trepp= und Ueberfahrtörechte. Gesetz über Feldwege, Trepp= und Ueberfahrtorechte. 91. 
U. 
Uebergangsscheine. Verfügung, betreffend die Ausstellung von Uebergangsscheinen durch das 
Cameralamt Rottweil. 18. 
V. " 
Versicherungsgesellschaften. Bekanntmachung, betreffend den Geschäftsbetrieb der bayrischen 
Hypotheken= und Wechselbank zu München, im Fache der Lebens= und Rentenversicherung. 171. 
Volksschule. Verfügung, betreffend die an die Schulamts- Candidatinnen bei ihrer Dienstprüfung zu 
stellenden Anforderungen. 53 und 56. 
W. 
Waarenbezeichnungen. Gesetz, betreffend den Schutz von Waarenbezeichnungen. 87. Be- 
kanntmachung, betreffend eine mit mehreren Zollvereins-Regierungen getroffene Verein- 
barung über gegenseitig zu gewährenden gesetzlichen Schutz von Waarenbezeichnungen. 261 
und 285. 
Wild. K. Verordnung, betreffend die Hegezeit des Wildes. 154. 
Z. 
Zollwesen. Verfuͤgung, betreffend die Befreiung der Steinkohlen vom Eingangszolle im Falle 
ihrer Abfertigung bei einem wuͤrttembergischen Zollamte. 106.