Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1864. (41)

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* 4. 
Regierungs-Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
  
Ausgegeben Stuttgart Samstag den 20. Februar 1864. 
— ryoanl 
Königliche Dekrete. Gesetz, betreffend die Verwllligung elner Anerkennung für den blsherigen Präsi- 
denten der Kammer der Abgcordneten, Staatsrath v. Nömer. 
Verfügungen der Departements. Bekanntmachung, betreffend die Uebergangsstraßen für den Salz- 
transit zwischen Württemberg und den Hehenzollern'schen Landen. — Verfügung, betreffend die Be- 
kanntmachung des Nachtrags zu dem Vertrag über dle telegrophische Correspondenz zwischen dem 
deutsch-österrelchischen Telegraphen-Verein und der Schweiz. 
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
Gesetz, 
betreffend die Verwilligung einer Anerkennung für den bisherigen Präsidenten der Kammer der 
Abgeordneten, Staatsrath v. Römer. 
Wilhelm, 
von Gottes Gnaden König von Württemberg. 
Nach Anhsrung Unseres Geheimen-Rathes und unter Zuslimmung Unserer ge- 
treuen Stände verordnen und verfügen Wir, wie folgt: 
Art. 1. 
Dem bisberigen Prässoenten der Kammer der Abgeordneten, Staatsrath v. Römer, 
wird eine vom Tage der Niederlegung des Präsidiums zu berechnende Pension von jähr- 
lichen — dreitausend Gulden — aus der Staatskasse bewilligt.
	        
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