Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1864. (41)

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Artikel VI. 
An die Stelle des Artikels 18 treten folgende Bestimmungen: 
Die contrahirenden Regierungen nehmen für die Bildung der Tarife, aus welchen 
sich der internationale Tarif zusammensetzt, folgende Grundlagen an: 
  
  
  
Gebuͤhren Zuschlag 
Entfernung für ein Telegramm von für jede weiteren 
1 bis 20 Worten. 10 Worte. 
deush sten) in der Schweih, ätterreichfürdruusahshweizer.önerreich.firdenischfchwei 
Zonen. Telegraphenvereine 
geograph. Meilen Kilometer fl. kr.] . k.Fr. Ct..krr.. kr. Fr. Et. 
  
  
  
  
  
I. bis 10 bis 100 ([— 401— 28. 1 —— 20|— 14|— 50 
II. über 10 bis 45 Üüber 100— 80— 5622 —— 40— 288— 
III. Rfber 45 bis 100 „ „ 1 200 23 —— 60— 421 50 
IV. über 100 „ „ 1 600 54 —— 80— 502 — 
  
  
  
  
  
Artikel VII. 
An die Stelle des Artikels 19 ist zu setzen: 
Bei Ermittlung der Beförderungsgebühren wird grundsätzlich der Weg, welchen ein 
Telegramm im Gebiete der Schweiz und des deutsch-österreichischen Telegraphen-Vereins 
zurückzulegen hat, beiderseits in gerader Linie berechnet und zwar von der Abgangsstation 
bis zu dem Punkte, wo das Telegramm die Grenze erreicht und von da bis zur Adreß= 
station. Auf gleiche Weise wird die Gebühr der transttirenden Telegramme von Grenz= 
punkt zu Grenzpunkt bemessen. 
Zur Vereinfachung der Tarife für den Verkehr zwischen dem deutsch-österreichischen 
Telegraphen-Vereine und der Schweiz wird die Tare ohne Räcksicht auf den wirklichen 
Beförderungsweg nach dem nächstgelegenen Anschlußpunkte berechnet, so daß zwischen einer 
Station des deutsch-österreichischen Telegraphen-Bereins und einer solchen ver Schweiz 
stets nur ein Tarifsatz in Anwendung kommt, welches auch der von dem Telegramme wirk- 
lich zurückgelegte Weg seyn mag. 
In gleicher Weise sollen vie durch den deutsch-österreichischen Telegraphen-Verein und 
durch die Schweiz transitirenden Telegramme behandelt werden, der Art, daß die mit den 
angrenzenden Staaten über den gegenseitigen Verkehr jeweilen geltenden Tarifgrundlagen 
auch auf den Transitverkehr Anwendung finden.
	        
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