Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1865. (42)

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ihrem Gebiet gelegenen Theils der Bahn in sischerheitspolizeilicher Beziehung und hinflcht- 
lich der Einhaltung der vereinbarten Grundsätze und Plane beaufsichtigen zu lassen. 
Artikel 6. 
Wo die Bahn auf Württembergischem Gebiete bestehende Staats= und Vieinalstraßen 
oder öffentliche Feldwege kreuzt, wird die Großherzoglich Badische Bauverwaltung alle 
diejenigen Maßregeln treffen, welche erforderlich sind, um den Verkehr gegen jede Unter- 
brechung durch die Arbeiten an der Bahn sicher zu stellen und die deßfallsigen Kosten gleich 
allen andern, welche durch den Bahnbau veranlaßt werden, übernehmen. Bevor die Ver- 
kebrelinien unterbrochen werden können, hat die Königlich Württembergische technische Behörde 
zu untersuchen, ob die provisorischen Bauten für den Verkehr die erforderliche Sicherheit 
gewähren. 
Artikel 7. 
Die Vergebung der Materiallieferungen und der Bauarbeiten wird öffentlich in einer 
Weise gescheben, daß Württembergische Staatsangehörige ebensogut wie Badische daran 
Theil nehmen können. 
Zwischen den Angehörigen der vertragschließenden Staaten soll überhaupt in vieser 
Beziehung kein Unterschied gemacht werden. 
Artikel 8. 
Hinsichtlich der Erwerbung des zur erstmaligen Anlage oder spätern Erweiterung der 
Verbindungsbahn und der Stationsplätze auf Württembergischem Gebiete erforderlichen 
Grundbesitzes kommen die gleichen gesetzlichen Bestimmungen zur Anwendung, welche für 
den Bau von Staatsbahnen im Württembergischen Gebiete Geltung haben. 
Artikel 9. 
Auf der Strecke von Lauda bis Königshofen wird das bei der Heidelberg-Würzburger 
Bahn vorgesebene zweite Geleise zur Tauberthalbahn verwendet. 
Von Königshofen bis Mergentheim wird die Bahn zunächst nur einspurig ausgeführt, 
jedoch bei der Gelände-Erwerbung schon ein zweites Schienengeleise vorgesehen. 
Der Großherzoglich Badischen Regierung steht es frei, einzelne bedeutendere Kunst= 
bauten sogleich für ein doppeltes Schienengeleise anzulegen. 
Wird sodann in der Folge ein zweites Schienengeleise auf der ganzen Tauberthal= 
bahn im Badischen Gebiet gelegt, so hat dieses von der Großberzoglich Badischen Regie-
	        
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