Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1866. (43)

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10. 
RNegierungs-Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
  
Ausgegeben Stuttgart Dienstag den 8. Mai 1866. 
Inhalt. 
Königliche Dekrete. Königliche Verordnung, betreffend die Herabsetzung der Taravergülung für Roh- 
zucker und Farin (Zuckermehl). 
Verfügungen der Departements. Verfüägung, betreffend den Einband der einzelnen Dienern zu- 
kommenden Freiexemplare des Regierungeblaits. — Bekannmachung, betreffend den Beitritt der freien 
Stadt Hamburg zu der Uebereinkunft wegen gegenseitiger Verrflegung erkrankler und wegen Beerdigung 
verstorbener Staateangebörigen. — Bekanntmmachung, beireffend die Aufnahme eines Staalsanlehens 
von Millionen Guloen. 
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
Königliche Verordnung, 
ketreffend die Herabsehung der Taravergütung für Rohzucker und Farin (Zuckermehl). 
Karl 
von Gottes Gnaden König von Württemberg. 
In Uebereinstimmung mit den Regierungen der übrigen zum Zoll-Verein gehören- 
den Staaten verordnen Wir, nach Anhörung Unseres Geheimen-Rathes, wie folgt: 
8. 1. 
Vom 1. Juni dieses Jahres ab beträgt die Tara für Rohzucker und Farin 
(Zuckermehl)
	        
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