Metadata : Das Lehrlingswesen und die Berufserziehung des gewerblichen Nachwuchses.

C.  Das  Handwerkergesetz  vom  26.  Juli  1897  und  seine  Ausführung.  49

Schlossern.  Die  übermäßige  Lehrlingsausbildung  vor  allem  in  den
Metallgewerben  kommt  auch  in  der  großen  Arbeitslosigkeit,  die  unter
den  Gehilfen  dieser  Gewerbe  herrscht,  zum  Ausdruck.

Die  dritte  Reihe  von  Gewerben  ist  diejenige,  bei  denen  die  Technik
rein  handwerksmäßig  geblieben  ist.  Hier  hat  sich  vielfach  auch  die
Betriebsform  nicht  geändert,  der  Handwerkscharakter  ist  in  jeder  Hinsicht
gewahrt,  so  bei  den  Bäckern,  Fleischern,  Barbieren,  Malern  und  Steinmetzen.
  Die  Lehrlingsausbildung  hat  daher  in  diesen  Gewerben  noch
ihre  alte  Bedeutung.  Es  ist  jedoch  vielfach  eine  übermäßige  Lehrlingshaltung
  bemerkbdar,  insbesondere  auch  in  den  Nahrungemittelgewerben.

Die  von  Voigt  vorgenommene  Klassifizierung  der  einzelnen  Gewerbe
unter  die  drei  Hauptgesichtspunkte  ist  heute  nicht  mehr  in  allen  Punkten
zutreffend.  Sie  galt  auch  damals  schon  zum  Teile  nur  für  Verhältnisse
äahnlich  denjenigen  in  Eisleben;  in  ihren  Grundzügen  jedoch  muß  sie
auch  in  der  heutigen  Zeit  noch  akzeptiert  werden,  und  es  ist  nur  die
welche  von  den  einzelnen  Gewerben  je  nach  Lage  der  örtlichen

Fehälemsse  und  auch  der  allgemeinen  Konjunkturen  unter  die  einzelnen
Rubriken  zu  bringen  sind.

Es  ist  nun  nicht  gesagt,  daß  eine  übermäßige  Lehrlingshaltung  ohne
weiteres  auch  mangelhafte  Ausbildung  der  Lehrlinge  bedeutet.  Es  kommt
hierbei  nicht  nur  auf  den  ausbildenden  Meister  oder  Gesellen  an,  der
nach  seiner  pädagogischen  und  technischen  Befähigung  unter  Umständen
in  der  Lage  sein  könnte,  sogar  an  die  20  Lehrlinge  zu  gleicher  Zeit  auszubilden,
  sondern  es  spielen  auch  die  ganzen  Verhältnisse  des  einzelnen
Handwerksbetriebes,  die  Art  der  Arbeiten,  die  ihm  zufallen,  die  geen
spruchnahme  des  ausbildenden  Meisters  innerhalb  und  außerhal
Werkstatt,  die  Zahl  der  Gesellen  usw.  eine  große,  ja  die  entscheidende
Rolle.  Es  ist  deshalb  auch  die  Behauptung,  vel  eine  starke  Lehrlingshaltung
  nachteilig  auf  die  Ausbildung  einwirkte,  ohne  Kenntnis
der  besonderen  Verhältnisse  niemals  ohne  weiteres  auf  einen  einzelnen
Betrieb  anzuwenden.  Dennoch  aber  trifft  es  im  allgemeinen  zu,  daß
eine  übermäßige  Lehrlingshaltung  insbesondere  auch  da,  wo  Gesellen  im
Betriebe  nicht  beschäftigt  werden,  mit  einer  unzureichenden  Augbildung  meist
d  in  Hand  geht.  So  wird  über  das  Schlosserhandwerk  in  Breslau

d.  4,  S.  106)  mit  gteilt  daß  die  Kebrlingswirtschafti  im  ausgebehntesten
aße  vorhanden  sei.  Die  Ausbildung  der  Lehrjungen  lasse  viel  zu
wünschen  übrig.  u#  werde  von  dem  eister  oft  nur  darauf  gesehen.
daß  der  Betreffende  möglichst  schnell  imstande  9  eine  leidliche  Arbeit
in  dem  vornehmlich  betriebenen  Teile  der  Schlosserei  zu  leisten,  oft  in
einer  ganz  einseitigen  Tätigkeit:  er  solle  nur  bald  mit  verdienen  belfen.
Eine  Ausblldung  in  allen  Verrichtungen  des  Handwerks  sei  enmög  ech
Über  das  Posener  Tischlergewerbe  wird  mitgeteilt  (Bd.  1,  S.  91),  daß
ein  starker  Abfluß  von  Gesellen  in  die  industriellen  4  wahrsuneomen
  sei  und  daß  infolgedessen  die  Zahl  der  Lehrlinge  zunehme.
nter  dem  Drucke  der  Konkurrenz  seien  die  kleinsten  Gewerbetreibenden
ezwungen,  auf  möglichst  ausgiebige  Benutzung  tunlichst  billiger
Meus  räfte  bedacht  zu  sein.  Es  gebe  in  Posen  Tischlermeister,  die
keine  Gesellen,  aber  gechs-  Lehrlinge  beschäftigten,  die  sie  nötigenfalls  von
6  Uhr  morgens  bis  12  Uhr  nachts  arbeiten  ließen.  Eine  Hae  dieser
Schriften  d.  Zentralstelle  s.  Bolkswoblfahrt.  N.  F.  Nr.  7.