C. Das Handwerkergesetz vom 26. Juli 1897 und seine Ausführung. 49
Schlossern. Die übermäßige Lehrlingsausbildung vor allem in den
Metallgewerben kommt auch in der großen Arbeitslosigkeit, die unter
den Gehilfen dieser Gewerbe herrscht, zum Ausdruck.
Die dritte Reihe von Gewerben ist diejenige, bei denen die Technik
rein handwerksmäßig geblieben ist. Hier hat sich vielfach auch die
Betriebsform nicht geändert, der Handwerkscharakter ist in jeder Hinsicht
gewahrt, so bei den Bäckern, Fleischern, Barbieren, Malern und Steinmetzen.
Die Lehrlingsausbildung hat daher in diesen Gewerben noch
ihre alte Bedeutung. Es ist jedoch vielfach eine übermäßige Lehrlingshaltung
bemerkbdar, insbesondere auch in den Nahrungemittelgewerben.
Die von Voigt vorgenommene Klassifizierung der einzelnen Gewerbe
unter die drei Hauptgesichtspunkte ist heute nicht mehr in allen Punkten
zutreffend. Sie galt auch damals schon zum Teile nur für Verhältnisse
äahnlich denjenigen in Eisleben; in ihren Grundzügen jedoch muß sie
auch in der heutigen Zeit noch akzeptiert werden, und es ist nur die
welche von den einzelnen Gewerben je nach Lage der örtlichen
Fehälemsse und auch der allgemeinen Konjunkturen unter die einzelnen
Rubriken zu bringen sind.
Es ist nun nicht gesagt, daß eine übermäßige Lehrlingshaltung ohne
weiteres auch mangelhafte Ausbildung der Lehrlinge bedeutet. Es kommt
hierbei nicht nur auf den ausbildenden Meister oder Gesellen an, der
nach seiner pädagogischen und technischen Befähigung unter Umständen
in der Lage sein könnte, sogar an die 20 Lehrlinge zu gleicher Zeit auszubilden,
sondern es spielen auch die ganzen Verhältnisse des einzelnen
Handwerksbetriebes, die Art der Arbeiten, die ihm zufallen, die geen
spruchnahme des ausbildenden Meisters innerhalb und außerhal
Werkstatt, die Zahl der Gesellen usw. eine große, ja die entscheidende
Rolle. Es ist deshalb auch die Behauptung, vel eine starke Lehrlingshaltung
nachteilig auf die Ausbildung einwirkte, ohne Kenntnis
der besonderen Verhältnisse niemals ohne weiteres auf einen einzelnen
Betrieb anzuwenden. Dennoch aber trifft es im allgemeinen zu, daß
eine übermäßige Lehrlingshaltung insbesondere auch da, wo Gesellen im
Betriebe nicht beschäftigt werden, mit einer unzureichenden Augbildung meist
d in Hand geht. So wird über das Schlosserhandwerk in Breslau
d. 4, S. 106) mit gteilt daß die Kebrlingswirtschafti im ausgebehntesten
aße vorhanden sei. Die Ausbildung der Lehrjungen lasse viel zu
wünschen übrig. u# werde von dem eister oft nur darauf gesehen.
daß der Betreffende möglichst schnell imstande 9 eine leidliche Arbeit
in dem vornehmlich betriebenen Teile der Schlosserei zu leisten, oft in
einer ganz einseitigen Tätigkeit: er solle nur bald mit verdienen belfen.
Eine Ausblldung in allen Verrichtungen des Handwerks sei enmög ech
Über das Posener Tischlergewerbe wird mitgeteilt (Bd. 1, S. 91), daß
ein starker Abfluß von Gesellen in die industriellen 4 wahrsuneomen
sei und daß infolgedessen die Zahl der Lehrlinge zunehme.
nter dem Drucke der Konkurrenz seien die kleinsten Gewerbetreibenden
ezwungen, auf möglichst ausgiebige Benutzung tunlichst billiger
Meus räfte bedacht zu sein. Es gebe in Posen Tischlermeister, die
keine Gesellen, aber gechs- Lehrlinge beschäftigten, die sie nötigenfalls von
6 Uhr morgens bis 12 Uhr nachts arbeiten ließen. Eine Hae dieser
Schriften d. Zentralstelle s. Bolkswoblfahrt. N. F. Nr. 7.