Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1868. (45)

7. 
Negierungs-Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
  
Ausgegeben Stuttgart Montag den 9. März 1868. 
Inhalt. 
Königliche Dekrete. Kelne. 
Berfügungen der Devartements. Bekanntmachung, betreffend die Vollstreckbarkelt der Cloll- 
urtheile württembergischer Gerlchte im Gebiete des Könlgreichs Ungarn und ungarischer Gerichte in 
Württemberg. — Verfügung, betreffend die Extrapost= und Estafettentaxe. — Verfügung, betreffend 
die Wahl der Abgeordneten zum Zollparlamente. — Bekanntmachung, betreffend die Ernennung des 
Superlors der Kongregatton der barmherzigen Schwestern in Gmünd. 
  
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
Keine. 
II. Verfügungen der Departements. 
A) Des Justiz-Departements. 
Des Justiz-Ministeriums. 
Bekanntmachung, betreffend die Vollstreckbarkeit der Civilurtheile württembergischer Gerichte im Gebiete 
des Königreichs Ungarn und ungarischer Gerichte in Württemberg. 
Von der k. k. österreichischen Regierung sind neuerdings über die Vollstreckbarkeit 
ausländischer civilgerichtlicher Erkenntnisse im Gebiete des Königreichs Ungarn Mit-
	        
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