Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1868. (45)

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3) die Anmerkungen zu der Nr. 5 a erfahren folgende Abänderungen und Zusätze: 
Es treten: 
„Eisenvitriol (grüner)“ aus der Anmerkung 7 in die Anmerkung 3, 
„schwefelsaures Ammoniak und Wasserglas“ aus der Anmerkung 1 in 
die Anmerkung 4, 
„Alaun“ aus der Anmerkung 2 in die Anmerkung 4, 
„Lakritzensaft“ aus der Anmerkung 5 in die Anmerkung 8, 
„Baryt, schwefelsaurer, gepulvert“ aus der Anmerkung 4 in die An- 
merkung 3. 
Es werden hinzugefügt: 
achromsaures Bleioxyd“ der Anmerkung 1, 
„Ammoniak, kohlensaures, Salmiak, Hirschhorn= und Salmiakgeist, Gly- 
cerin“ der Anmerkung 4, 
„Wachholderöl und Rosmarinöl“ der Anmerkung 5, 
nach „chromsaure Erd= und Metallsalze“ in der Anmerkung 6 die Worte: 
„mit Ausnahme von chromsaurem Bleioxyd.“ 
Es gelangt in Wegfall: 
„Ricinusöl, in Fässern eingehend, wenn bei der Abfertigung auf den Zent- 
ner ein Pfund Terpentinöl oder ein Achtelpfund Rosmarinöl zugesetzt 
worden“, in der Anmerkung 4; 
4) am Schlusse der Nr. 6 b treten an Stelle der Worte: „einen Zentner“ die 
Worte: „fünfzig Pfund“; 
5) der Anmerkung unter 2 zu Nr. 6b wird hinzugefügt: „roher Stahl in Blöcken 
oder Gußstücken“; 
6) in Nr. 6 # 2 6 gelangen „Sensen, Sicheln“ in Wegfall und treten der Nr. 6 
f 2 a am Schluß hinzu; 
7) die Anmerkung zu Nr. 10 a kommt in Wegfall; 
8) „Behänge zu Kronleuchtern von Glas, Glasknöpfe, Glasperlen, Glasschmelz“ 
treten aus Nr. 10 c in Nr. 10 b;
	        
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