Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1867. (44)

Die  Gründung  des  Deutschen  Reiches.  $  59.  171

geführten  süddeutschen  Staaten  anderseits  zustande,  durch  welchen
der  deutsche  Zollverein  begründet  wurde.  Diesem  traten  am
30.  März  desselben  Jahres  das  Königreich  Sachsen  und  anı  11.  Mar
die  großherzoglich-herzoglich  sächsischen,  schwarzburgischen  und
reußischen  Länder  be.  Am  20.  Februar  1835  folgte  Hessen-Homburg,
  am  12.  Mai  desselben  Jahres  Baden,  am  10.  Dezember
Nassau  und  am  2,  Januar  1836  die  Freie  Stadt  Frankfurt.  Nachdem
  am  8.  Mai  1841  eine  allgemeine  Erneuerung  der  Verträgestattgefunden
  hatte,  wurde  der  Verein  noch  durch  den  Eintritt  von
Lippe  (18.  Oktober  1841),  Braunschweig  (19.  Oktober  1841)  und
Luxemburg  (8.  Februar  1842)  vergrößert.  Durch  Verträge  vom
7.  September  1851  und  1.  März  1852  erklärten  auch  die  Staaten.
des  sogenannten  Steuervereins,  Hannover,  Oldenburg,  Schaumburg-Lippe,
  die  Bereitwilligkeit  ihres  Beitrittes.  In  Verbindung  mit
ihnen  wurden  die  Verträge  am  4.  April  1853  nochmals  und  am
16.  Mai  1865  zum  drittenmal  erneuert.  Der  Zollverein  umfaßte
daher  schließlich  alle  deutschen  Staaten  mit  Ausnahme  von  Österreich,
  Liechtenstein,  den  Hansestädten,  beiden  Mecklenburg,  Holstein
  und  Lauenburg.

Der  Zollverein  bezweckte  eine  gemeinsame  Erhebung  der  Zöllein
  den  Gebieten  der  Kontrahenten  und  eine  Verteilung  derselben
nach  Maßgabe  der  Bevölkerung.  Obwohl  die  finanziellen  und  wirtschaftspolitischen
  Resultate  desselben  außerordentlich  günstig  waren,
litt  er  gleichwohl  an  dem  Mangel  jeglicher  festen  Organisation.  Eswar
  ein  rein  vertragsmäßiges  Verhältnis,  ein  Verband  vollkommen
souveräner  Staaten.  Zu  jeder  Anderung  der  bestehenden  Vorschriften,
  namentlich  auch  der  Tarife,  zu  jeder  Vertragsschließung
mit  auswärtigen  Mächten  wurde  daher  die  Zustimmung  sämtlicher
Vereinsglieder  erfordert.  Doch  ist  es  der  preußischen  Leitung,
welche  den  Vereinsstaaten  neben  dem  gemeinsamen  das  eigene
Interesse  jedes  einzelnen  Staates  zu  zeigen  verstand,  in  allen  wichügen
  Fragen  schließlich  immer  gelungen,  jene  Zustimmung  zu  erreichen.


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Die  seit  Jahrzehnten  im  deutschen  Volke  vorhandenen  nationalen
  Bestrebungen  begannen  im  Jahre  1848  eine  festere-Gestalt
  zu  gewinnen!.  Man  verlangte  die  Herstellung  einer  Vertretung
  der  Bevölkerung  am  Bunde,  die  Berufung  einer  Nationalversammlung
  zum  Zweck  der  Beratung  einer  einheitlichen  Verfassung
  für  Deutschland:  das  deutsche  Parlament.  Diese

1  Über  die  Geschichte  der  Einheitsbestrebungen  in  den  Jahren  1848  bis.

1850  vgl.  die  in  $  58  N.  1  angeführte  Literatur.  —  Quellenwerke  aus  dieser

Zeit  sind:  Roth  und  Merck,  Quellensammlung  zum  deutschen  öffentlichen

Recht  seit  1848,  2  Bde.,  Erlangen  1850  u.  1852;  C,  Weil,  Quelleu  und  Aktenstücke

  zur  deutschen  Verfassungsgeschichte.  Von  der  Gründung  des  Deutschen

Bundes  bie  zur  Eröffnung  des  Erfurter  Parlaments  u,  dem  Vierkönigsbündnisse,,
erlin  1850,