Full text : Handbuch der Politik.Dritter Band. (3)

 

156  Otto  Blum,  Die  Weiterbildung  der  Technischen  Hochschulen.

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Zur  Befriedigung  ist  das  Studium  nach  drei  Richtungen  hin  zu  ergänzen:

a)  Es  ist  eine  allgemeine  Rechts-  undVerwaltungskunde  zu  geben  (und  im  Vorexamen
  zu  prüfen);  ausserdem  sınd  (nach  dem  Vorexamen)  die  Rechts-  und  Verwaltungsfragen,
die  für  die  verschiedenen  Arten  von  Ingenieuren  von  besonderer  Bedeutung  sind,  in  jeder  Abteilung
eingehender  zu  behandeln  (und  ım  Hauptexamen  zu  prüfen).  Für  Bauingenieure  kommen  z.  B.
in  Betracht:  Arbeiter-Fürsorge,  Unfallverhütung,  Wasserrecht,  Fluchtliniengesetz,  Verkehrsrecht
(Eisenbahngesetze),  Enteignung,  Planfeststellungsverfahren  u.  a.)

b)  Im  unmittelbaren  Zusammenhang  mit  der  Erörterung  des  rein  Technischen  ist  jedesmal
die  technisch-wiırtschaftliche  Seite  zu  behandeln.  Der  Ingenieur  hat  fast  nie  das
konstruktive  Beste,  sondern  das  wirtschaftlich  Richtige  zu  leisten;  er  hat  das  Grundgesetz
derWirtschaftlichkeitzuerfülen:mitdmkleinstenAufwandvonMitteln
ıst  nicht  das  nach  theoretischen  Gesichtspunkten  Beste,  sondern  dasdenZweckErfüllende
zu  schaffen.  Lässt  sıch  dıe  Erziehung  zum  richtigen  wirtschaftlichen  Durchdringen  der  technischen
Aufgaben  nur  im  Zusammenhang  mit  dem  Konstruktiven  bewirken,  so  muss  dies  noch  ergänzt
werden  durch  Vorträge  über  Selbstkostenermittlung,  Finanzierung,  Bilanzen,  Fabrikbuchhaltung
usw.  und  sollte  noch  vertieft  werden  durch  Übungsaufgaben  (z.  B.  aus  dem  Gebiet  der  Rentabilitätsberechnungen).



c)  Die  dritte  Gruppe  umfasst  die  eigentliche  Volkswirtschaftslehre,  von  der  die
Grundlagen  und  die  für  den  Techniker  besonders  wichtigen  Gebiete  eingehend  behandelt  und  zu
Prüfungsgegenständen  gemacht  werden  müssen.  Es  lässt  sich  dabei  nıcht  vermeiden,  für  die  verschiedenen
  Abteilungen  teilweise  getrennte  Vorträge  und  Übungen  einzurichten,  denn  die  Anforderungen
  sind  zu  verschieden.  |  |

Die  hier  in  grösster  Kürze  angedeuteten  Wünsche  sind  zum  Teil  schon  erfüllt.  An  allen  Hochschulen
  sind  Professuren  (oder  Dozenturen)  für  Rechtskunde  und  für  Volkswirtschaftslehre  vorhanden,
  und  die  rührige  Arbeit  der  Nationalökonomen  ist  besonders  hoch  anzuerkennen.  Man  darf
erwarten,  dass  die  jetzt  heranwachsende  Ingenieur-Generation  den  wirtschaftlichen  Fragen  usw.
mit  grossem  Verständnis  gegenüberstehen  wird,  denn  allenthalben  zeigt  sich  bei  den  Studierenden
Lust  und  Liebe  für  diese  Gebiete.  Das  wird  nicht  nur  den  technischen  Betrieben  (seien  es  staatliche,
  kommunale  oder  private),  sondern  auch  der  allgemeinen  Staatsverwaltung  zugute  kommen,
sobald  einmal  mit  gewissen  Vorurteilen  aufgeräumt  sein  wird.  Von  der  Pflege  der  wırtschaitlichen
Fächer  an  den  Technischen  Hochschulen  darf  man  sich  auch  eine  Befruchtung  für  dıe  nationalökonomische
  Wissenschaft  versprechen.

d)  Um  die  fortwährend  entstehenden  neuen  technischen  Aufgaben  und  Erweiterungen  der
alten  so  decken  zu  können,  dass  ihr  Studium  und  ihre  Weiterbildung  möglich  ıst,  ohne  damit  den
Durchschnitt  der  Studierenden  zu  belasten,  ist  die  Einrichtung  einer  grössern  Zahl  von  Fachprofessuren
  nötig,  die  sich  an  verschiedenen  Hochschulen  ergänzen  und  an  der  einzelnen  je  nach  den
verfügbaren  Lehrkräften  wechseln  können,  ohne  dass  der  entsprechende  Stoff  anders  als  wahlweise
in  dıe  Prüfungen  aufgenommen  wird.

 

 

 

 

 
 

 

 

 

 

 

 

 ?)  Ein  Teil  dieser  Gebiete,  besonders  die  zuletzt  genannten,  werden  zweokmässigerweise  nicht  von  einem
Juristen,  sondern  von  einem  Fachprofessor  (Eisenbahnprofessor)  vorzutragen  sein,  weil  sie  sich  vom  Trassieren
kaum  trennen  lassen.