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8. 20.
13. Verfahren bei dem Verlorengehen eines Begleitscheins I.
Wenn ein Begleitschein verloren gehen sollte, so hat der Vorstand des Hauptamtes,
welches den Begleitschein ausgefertigt hat, beziehungsweise in dessen Bezirk das Ausfer-
tigungsamt liegt, wenn sich kein Bedenken ergiebt, auf Grund der Anmeldung an Stelle
des abhanden gekommenen Exemplars ein zweites mit Duplikat zu bezeichnendes Exem-
plar des Begleitscheins ausfertigen zu lassen. Die erfolgte Ausfertigung eines Dupli-
kats ist im Begleitschein-Ausfertigungs-Register (§. 22) zu vermerken.
B. Ausfertigung der Begleitscheine ll.
§. 21.
Bei der Ausfertigung der Begleitscheine II. (§. 1) finden die Bestimmungen in
den §§. 4 bis 20 mit den aus der Einrichtung des Musters I) und den nachfolgenden
Bestimmungen sich ergebenden Maßgaben Anwendung.
a) Der Ausfertigung eines Begleitscheins II. hat stets eine spezielle Waarenrevision
(V. Z. G. S. 28) und Berechnung des zu überweisenden Zollbetrages, welcher
in den betreffenden Spalten der Anmeldung anzugeben ist, vorauszugehen.
Der Zollbetrag wird in dem Begleitschein in der Landeswährung des Ausfer-
tigungsamtes, unter Weglassung von Beträgen unter ½ Silbergroschen bezieh-
ungsweise 1 Kreuzer, angegeben.
b) In dem Begleitschein ist die Art der geleisteten Sicherheit anzumerken.
T0) Statt der Frist zur Gestellung der Waaren bei dem Empfangsamt ist darin so-
wohl die Frist zur Vorlegung des Begleitscheins und Einzahlung des gestundeten
Eingangszolls bei dem Empfangsamt nach den Bestimmungen im §. 15, als
auch der entsprechend festzusetzende Zeitraum, innerhalb dessen der Beweis der
erfolgten Zollentrichtung bei dem Ausfertigungsamte (§. 53) geführt werden muß,
anzugeben.
d) Ein Begleitschein II. darf nur für einen Waaren-Empfänger ausgestellt werden.
Bei der Ausfertigung von Begleitschein II. können, außer den Formularen nach
Muster I) (§. 7 a), auch angestempelte Anmeldungen (§. 7 b) und Anmeldungen mit
Begleitschein-Vordruck (§. 7 c) angewendet werden.
Wo es im Bedürfniß liegt, Begleitscheine II. nach Muster I) als Transportbe-
zettelung zu benutzen, kann das Formular durch Hinzufügung besonderer Spalten für