Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1870. (47)

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W2. 
Regierungs-Blatt 
Königreich Württemberg. 
  
Ausgegeben Stuttgart Freitag den 28. Januar 1870. 
Inhalt. 
Königliche Dekrete. Keine. 
Verfügungen der Departements. Bekanntmachung, betreffend die Aufhebung der besonderen Staals- 
aufsicht der Gemeinde Unterheimbach, Oberamts Weinsberg. — Verfügung, betreffend die Ermächtigung 
aur Vermittelung des überseelschen Transports von Auswanderern. — Bekanntmachung zur Ausführung 
des Zollvereinsgesetzes oom 1. Jult 1869, die Besteuerung des Zuckers betreffend. — Verfügung, 
betreffend die Erklärung der Straße Esseratswetler—Langnau als Uebergangsstraße. — Verfügung, 
betreffend mehrere Anordnungen in der Organtsation der Zollstellen im Innern des Köntgrelchs. 
  
  
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
Keine. 
II. Verfügungen der Departements. 
A) Des Departements des Innern. 
Des Ministeriums des Innern. 
a) Bekannimachung, betreffend die Aufhebung der besonderen Staatsaussicht der Gemeinde 
Unterheimbach, Oberamts Weinsberg. 
Nachdem die durch die Verordnung vom 25. September 1855 (Reg. Blatt Seite 
217) angeordnete besondere Staatsaufsicht über die Gemeinde Unterheimbach, Oberamts 
Weinsberg, mit höchster Ermächtigung Seiner Königlichen Majestät vom 25. vo- 
rigen Monats aufgehoben worden ist, so wird solches hiemit öffentlich bekannt gemacht. 
Stuttgart, den 27. Dezember 1869. Geßler.
	        
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