Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1870. (47)

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werfung und Fortführung der Wählerlisten haben unverweilt für Richtigstellung 
der letztern Sorge zu tragen, wobei diejenigen Wahlberechtigten, welche in der 
Gemeinde ihres Wohnsitzes oder ihres nicht bloß vorübergehenden Aufenthalts 
direkte Staatssteuer, Wohn= oder Bürgersteuer entrichten, von Amtswegen in 
die Wählerlisten aufzunehmen sind. 
2) Der in Art. 7 des Wahl-Gesetzes angeordnete öffentliche Aufruf der Wahlbe- 
rechtigten zur Anmeldung des Wahlrechts ist von dem Oberamt in dem Bezirks- 
blatte und außerdem von den Ortsvorstehern in den einzelnen Gemeinden auf 
ortsübliche Weise zu erlassen. 
3) Die Wählerlisten müssen binnen 10 Tagen nach dem Erscheinen der gegenwär- 
tigen Verfügung im Regierungsblatte, somit längstens am 24. Juni vollendet 
sein, sodann während eines unmittelbar anschließenden Zeitraums von 6 Tagen, 
somit bis 30. Juni einschließlich auf dem Rathhause zu allgemeiner Einsicht 
aufgelegt werden; längstens binnen 3 Tagen von Erhebung etwaiger Vorstellungen 
gegen die Wählerliste an gerechnet hat die Commission hierüber Beschluß zu 
fassen, spätestens am 21. Tage nach dem Erscheinen des gegenwärtigen Wahl- 
ausschreibens, somit spätestens am 5. Juli, haben die Ortsvorsteher die Wäh- 
lerlisten sammt den Akten über beanstandete Wahlberechtigungen dem Oberamt 
einzusenden. 
4) Die Wahl ist genau 30 Tage nach dem Erscheinen gegenwärtiger Verfügung 
im Regierungsblatte, also am 14. Juli in allen Abstimmungsbezirken gleichzei- 
tig vorzunehmen. Die Bekanntmachung des Tags der Wahl, des Beginns und 
des Schlusses der Wahlhandlung hat in jeder Gemeinde spätestens am 11. Juli 
auf ortsübliche Weise zu erfolgen. 
5) Die Abstimmungsbezirke und Abstimmungsorte sind folgende: 
a) Bühlerzell, Bühlerthann mit dem Abstimmungsorte Bühlerzell, 
b) Ellenberg, Rindelbach, Stödtlen, Wörth, mit dem Abstimmungsorte Ellen- 
berg, # 
e) Rosenberg, Jaxtzell mit dem Abstimmungsorte Rosenberg, 
d) Lauchheim, Lippach, Westhausen mit dem Abstimmungsorte Lauchheim, 
e) Neuler, Schrezheim, Schwabsberg, mit dem Abstimmungsorte Neuler, 
z)Röhlingen, Dalkingen, Pfahlheim mit dem Abstimmungsorte Röhlingen,
	        
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