Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1870. (47)

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und e.); Glasmasse, sowie Glasröhren und Glasstängelchen, ohne Unterschied 
der Farbe zur Perlenbereitung und Kunstglasbläserei; auch Glasurmasse (Nr. 10 
Anmerkung zu c und e.): 
Haare, gesponnen, auch in Verbindung mit den unter Nr. 22 begriffenen Spinn- 
stoffen; Federn, auch gefärbte, soweit sie nicht unter Nr. 18 begriffen sind (aus 
Nr. 11 b.); 
18. Oeltücher, ganz'grobe Filze (laus Nr. 11 c.); 
19. Felle zur Pelzwerk-(Rauchwaaren-) Bereitung (Nr. 12 b.); 
20. Holz in geschnittenen Fournieren; Korkplatten, Korkscheiben, Korksohlen, Kork- 
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stöpsel; Stuhlrohr, gebeitztes oder gespaltenes (Nr. 13 d.); 
Walzen aus unedlen Metallen zum Druck und zur Appretur von Geweben, gra- 
virt und nicht gravirt (Nr. 15 b. 3 a. und 6.); 
See= und Flußschiffe, hölzerne (Nr. 15 d 1); 
Kautschuckfäden außer Verbindung mit anderen Materialien, oder mit baumwol- 
lenem, leinenem oder wollenem rohem (nicht gebleichtem oder gefärbtem) Garn 
nur dergestalt umsponnen, umflochten oder umwickelt, daß sie ohne Ausdehnung 
noch deutlich erkannt werden können; Kautschuckplatten; aufgelöstes Kautschuck 
(Nr. 17 b.); 
Kautschuckdrucktücher für Fabriken und Kratzenleder, künstliches, für Kratzenfa- 
briken, beide auf Erlaubnißscheine unter Kontrole (Nr. 17 Anmerkung zu e.); 
Kleider und Leibwäsche, getragene, wenn sie nicht zum Verkauf eingehen (Nr. 18 
Anmerkung); desgleichen andere Wäsche, getragene oder gebrauchte, wenn sie nicht 
zum Verkauf eingeht; 
Leinenes Garn, blos abgekochtes oder gebüktes (geäschertes), Handgespinnst (aus 
Nr. 22 b.); 
Fleisch, ausgeschlachtetes, frisches; desgleichen großes Wild (aus Nr. 25 g.); 
Schaalen von Pommeranzen, Orangen und dgl.; Lorbeerblätter (aus Nr. 25 Uh. 
2 a.); 
Cichorien, gebrannte oder gemahlene (Nr. 25 m. 3); 
Tapioka (aus Nr. 25 gq. 1); 
Reis zur Stärkefabrikation unter Kontrole (aus Nr. 25 s.); 
uPalmöl (Palmbutter) und Kokosnußöl (Nr. 26 a. 3);
	        
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