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Benennung der Gegenstände.
Schwefelsaͤure; schweselsaures und salzsaures Kali; schwefelsaure und kohlensaure Magnesia;
schwefelsaures Natron (Glaubersalz), schwesligsaures und unterschwefligsaures Natron;
Siegellack; Smalte; Streuglas; Ultramarin; Wagenschmiere; Wasserglas; Weinhefe, trockene
und teigartige; Weinstein und Weinsteinsäure; Zinkoxpd (inkweiß); Zinkvitriol; Zund-
waaren.
Ferner: Chemische Fabrikate und Präparate für den Gewerbe= und Medicinalgebrauch,
Säuren, Salze, eingedickte Säste, überhaupt Drogueric-, Apotheker= und Farbewaaren, in-
sofern diese Gegenstände nicht vorstehend unter à. bis l. oder unter anderen Nummern des
Tarifs begriffen sind.. ½eee
Eisen und Stahl, Eisen= und Stahlwaaren:
a) Rcheisen aller Art, altes Brucheiifen
b) Geschmiedetes und gewalztes Eisen in Stäben (mit Ausnahme des saconnirten); Luppen-
ßen; Eisenbahnschienen, Winkeleisen, 1-Eisen, einsaches und doppeltes T—Eisen; Roh= und
Zementstahl; Guß= und raffinirter Stahl; Eisen= und Stahldraht von mehr als 3¾/ Pr.
nie Durchmesser; Eisen, welches zu groben Bestandtheilen von Maschinen und Wagen
(Kurbeln, Achsen u. dgl.) roh vorgeschmiedet ist, insofern dergleichen Bestandtheile einzeln
—
—
fünfzig Pfund oder darüber wieggen . ........
Iumektzuh1)Ropstahl,seemättsvondekRussischenGrenzebiszurWeichfelmändunqtinschlitßlich
auf Erlaubnißschein für Stahlfabriken wineten ...........
2) Luppeneisen, noch Schlacken enthaltend, in Masseln oder Prismen; roher Stabl in
Blöcken oder Gu tI
3)GeschmievetesaadgewalztessisenavStaplvon«-,Pk.LtaieuaddakaatekStäkkk
oder von mehr als 7 Zoll Pr. Breite wird als Blech (Platte) vergollt.
4) Abfälle von Stabl (Schrott) werden wie Rohelsen verzollt.
Fagonnirtes Eisen in Stäben; Radkranzeisen zu Eisenbahnwagen; Pflugschaaren-Eisen;
chwarzes Eisenblech; rohes Stahlblech; rohe (unpolirte) Eisen= und Stahlplatten; Anker,
owie Anker= und Schiffsketten; Eisen= und Stahldraht von / Pr. Linie und darunter
Durchmesser . . .....
d) Gefirnißtes Eisenblech; polirtes Stahlblech; polirte Eisen- und Stahlplatten; Weißblech
e) Eisen und Etahlwaaren:
1) Ganz grobe Gußwaaren in Oesen, Platten, Gitten ...
2) Grobe, die aus geschmiedetem Eisen oder Eisenguß, aus Eisen und Stahl, Eisenblech,
Stahl= und Eisendraht auch in Verbindung mit Holz, gefertigt, ingleichen Waaren
dieser Art, welche abgeschliffen, gefirnißt, verkupfert oder verzinnt, jedoch nicht polirt
sind, als: Aexte, Degenklingen, Feilen, Hämmer, Hecheln, Hobeleisen, Kaffeetrommeln
und Mühlen, Ketten (mit Ausschluß der Anker= und Schiffsketten), Kochgeschirre,
Nägel, Pfannen, Schaufeln, Schlösser, Schraubstöcke, grobe Messer zum Handwerks-
gebrauch, Sensen, Sicheln und Futterklingen (Strohmesser), Stemmelsen, Striegeln,
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