Full text : Das öffentliche Recht der Gegenwart. Band XIV. Das Staatsrecht des Großherzogtums Oldenburg. (14)

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Midat-Interesse  geben  könnten;  und  doch  kann  man  von  der
polnischen  Revolution  und  Konstitution  nicht  leicht  nachtheiligere
  Dinge  sagen,  als  er  thut.  Was  an  dem  Raisonnement
über  die  Konstitution  abzurechnen  seyn  moͤchte,  sieht  man
zwar  leicht,  weil  man  hier  die  Urkunde  selbst  vor  sich  har,
und  die  franzöôsischen  Demokraten,  zu  denen  der  Verfasser
gehoͤrt,  selten  viel  Kunst  brauchen,  ihre  sogenannten  ewigen
Wahrheiten,  nach  denen  Alles  gerichtet  werden  soll,  zu  verstecken.
  Aber  wo  es  auf  Fakta  und  gewisse  historische  Data
ankommt,  von  denen  doch  oft  theils  die  Schaͤtlzung  der  Revolution
  selbst,  theils  die  Beurtheilung  der  Brauchbarkeit  der
neuen  Konstirution  abhängt,  geräth  man  nicht  selten  in  die
Verlegenheit,  bald  alles  hier  Erzählte  bezweifeln,  bald  Alles
glauben  zu  wollen.  Außer  den  gewöhnlichen  Zeitungsnachrichten
  wußte  man  bisher  fast  nichts  Authentisches  von  dem
eigentlichen  Hergange  der  Dinge,  und  es  wäre  doch  möglich,
daß  die  Partie,  die  zu  Warschau  die  Revolntion  gemacht  har,
eben  so  treufleißig  für  Zeitungslob  gesorgt  hätte,  als  1789
die  antiroyalistische  Partie  in  Frankreich  that.  Wir  wissen
aber  jetzt  die  Heldenthaten  bei  der  sogenannten  Eroberung  der
Bastille  ziemlich  sicher,  und  haben  auch  andere  der  dortigen
Begebenbeiten,  wobei  wir  anfangs  recht  gutmüthig  den  Adel
der  menschlichen  Natur  bewunderten,  genauer  kennen  gelernt;
sollte  es  nun  bei  weiterer  bistorischen  Aufklärung  auch  in  Ansehung
  der  polnischen  Revolmion  zu  einem  recht  traurigen
nil  admirari  kommen,  so  möchte  man  am  Ende  fast  allen
historischen  Aufklärungen  abgeneigt  werden.  Hier  folgt  in
einem  kurzen  Auszuge  das  Wichtigste  von  dem,  was  Herr
Möhée  sagt.

Wie  die  russische  Monarchin  ihre  bekaunte  Reise  nach
Cherson  machte,  und  sowohl  mit  Joseph  II.,  als  mit  König
Stanislaus  August  die  berühmten  Unterredungen  hatte,  so