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Benennung der Gegenstände.
39.
40.
41.
d) Blasen und Daͤrme, thierische; Wachs; Waschschwaͤmme und andere thierische Produlte,
soweit sie nicht unter anderen Nummern des Tarifs begriffen sind
Thonwaaren:
a) Fliesen, Mauer= und Dachztegel und andere Waaren aus Thon zu baulichen Zwecken;
Thonröhren; Schmelztiegel; gemeine Ofenkacheln; irdene Pfeifen; gemeines Töpfergeschtr.
b) Andere Thonwaaren mit Ausnahme von Porzellen:
1) einfarbige oder weiße
2) bemalte, bedruckte, vergoldete oder verfilbente. «
c)Vorzellan, weißes, auch mit farbigen Streifen
4) Porzellan, farbiges, bemaltes oder vergoldetes, ingieichen Thonwaaren aller Art in *
bindung mit anderen Materialien, soweit sie dadurch nicht unter Nr. 20 fallen. «
Vieh:
a) Pferde, Maulesel, Maulthiere, Esel.
b) Rindvieh: Stiere, Ochsen, Kühe, Jungvieh und Kälber
c) Sthweiner
nà5 Ermäste und magere
Spanferkel.
d) Schaafvieh und Ziegen
Wachstuch, Wachsmusselin, Wachdtafft:
a) Grobes unbedrucktes Wachstuch (Packtuch)
b) Alles andere
Anmerk. zu b. Waaren hleraus werden wie feine Lederwaaren behandelt.
Wolle, einschließlich der Ziegen-, Hasen-, Kaninchen= und Biberhaare, sowie Waaren baraus:
à) Wolle, rohe, gekämmte, gefärdie, gemahlene
b) Garn, auch mit anderen Spinnmaterialien, ausschließlich der Baumwolle, bealifet
1) einfaches, ungefärbt oder gefärbt; dublirtes, ungefärbt; Watten
2) dublirtes gefärbt; drei= oder mehrfach gezwirntes, ungefärbt oder gefärtt.
c) Waaren, auch in Verbindung mit Baummwolle einen oder 7 Metallfäden
1) Ssickereien, Spitzen und Tüllel
2) bedruckte Waaren aller Art
3) unbedruckte, ungewalkte Waaren; ; slolimemtte- und Knopfmacher-Waaren; auch *
spinnste in Verbindung mit Metallsäden.
4) unbedruckte gewalkte uch- Zeug u und diimwaaien Strinpfwoaren dubiepie
5) Tuchleisten