Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1870. (47)

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M 13. 
Negierungs-Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
  
Ausgegeben Stuttgart Montag den 18. Juli 1870. 
Inhalt. 
Königliche Dekrete. Königliche Verordnung, beireffend den Wlederzusammentrilt der verlagten Stände- 
versammlung. — Königliche Verordnung, betreffend den Aufruf der Kriegereserve, der Landwehr, der 
exerzirten und nicht exerzirten Ersatzreserve. — Königliche Verordnung, betreffend das Verbot der Aus- 
fuhr von Krlegsbedarf jeder Art mit Einschluß von Pferden und Fourage über die Zollvereinsgrenze. 
— Königliche Verordnung, betreffend die zwungsweise Aufbringung des Bedarfs an Pferden für das 
K. Truppenkorvé. 
VAerfügungen der Derartementa. Bekunntmachung. betreffnd veränderte Be#timmungen über 
die Verwilligung ermäßigier Fü#tagen auf Eisenbahnen für Unterofflziere und Mannschaften des K. 
Trurp’nkorps. — Verfügung, beireffend das Verbot der Ausfuhr von Krlegebedarf jeder Art. 
1I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
A) Königliche Verordnung, 
betreffend den Wiederzusammentritt der vertagten Ständeversammlung. 
Karl 
von Gottes Gnaden König von Württemberg. 
Nach Anhörung Unseres Geheimen Raths haben Wir den Wiederzusammentritt 
der vertagten Ständeversammlung auf 
Donnerstag den 21. Juli dieses Jahres 
bestimmt.
	        
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