Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1870. (47)

335 
Mit der Vollziehung dieser Verordnung sind Unsere Ministerien der Justiz, des 
Innern und des Kriegswesens beauftragt. 
Gegeben, Stuttgart, den 17. Juli 1870. 
Karl. 
Der Justizminister: 
Mittnacht. 
Der Chef des Departements des Innern: 
Scheurlen. 
er Chef des Kriegsdepartements: 
Suckow. 
II. Verfügungen der Departements. 
A)) Der Departements der auswärtigen Angelegenheiten 
und des Kriegswesens. 
Der Ministerien der auswärtigen Angelegenheiten und des Kriegswesens. 
Bekanntmachung, betreffend veränderte Bestimmungen über die Verwilligung ermätigter Fahrtaxen auf 
Eisenbahnen für Unteroffiziere und Mannschaften des K. Truppenkorps. 
An die Stelle der unter dem 25. Juni 1868 (Reg Blatt Nro. 27, Staatsanzeiger 
Nro. 158) erlassenen Bekanntmachung treten hiemit die folgenden Bestimmungen. 
S. 1. 
Zum Fahren in der 3. Wagenklasse mit ermäßigter Taxe auf der württembergischen 
Eisenbahn und auf der Kirchheimer Privatbahn sind ermächtigt: 
a) Unteroffiziere und Soldaten, welche auf unbestimmte Zeit beurlaubt oder aus 
sonstigen Gründen von ihren Regimentern rc. entlassen werden. Deßgleichen 
Unteroffiziere und Soldaten, welche aus unbestimmtem Urlaub einberufen werden, 
beziehungsweise bei ihrem Regiment 2c. einrücken.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.