Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1870. (47)

TL 
Regierungs-Blatt 
für das 
Königreich Mürttemberg. 
  
Ausgegeben Stuttg art Freitag den 5. August 1870. 
Inhalt. 
Könslgliche Dekrete. Keine. 
Verfügungen der Depvartements. Bekanntmachung, betreffend die Ausgabe von fremdem Papier= 
geld bei Zahlungen im Inlande. — Verfügung, betreffend die Umlage der Grund-, Gefäll-, Gebäude- 
und Gewerbesteuer auf die ersten 4 Monate des Finanz-Jahres 1870— J1. 
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
Keine. 
II. Verfügungen der Departements. 
A.) Des Departements des Innern. 
Des Ministeriums des Innern. 
Bekanntmachung, betreffend die Ausgabe von fremdem Papiergeld bei Zahlungen im Inlande. 
Nachdem Seine Königliche Majestät vermöge höchster Entschließung vom 
31. Juli d. J. zu genehmigen geruht haben, daß die bisher in Gemäßheit der Verord- 
nung vom 28. December 1855, betreffend das fremde Papiergeld (Reg. Blatt 1856 
S. 5.), von dem Verkehre ausgeschlossenen K. Preußischen Staatskassenanweisungen 
im Werthsbetrage von einem und fünf Thalern zu Zahlungen im Inlande gebraucht 
werden dürfen, so wird solches hiemit öffentlich bekannt gemacht. 
Stuttgart, den 2. August 1870. Scheurlen.
	        
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