Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1870. (47)

445 
27. 
Negierungs-Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
  
Ausgegeben Stuttgar t Mittwoch den 9. November 1870. 
Inhalt. 
Königliche Dekrete. Keine. 
Verfügungen der Departements. Verfügung, betreffend die Umlage der Grund-, Gefäll-, Gebäude= 
und Gewerbe-Steuer auf die ersten 7 Monate des Etatsjahres 1970—71. 
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
Keine. 
II. Verfügungen der Departemente. 
Des Finanz-Departements. 
Des K. Steuer-Collegiums. 
VBerfügung, betreffend die Umlage der Grund-, Gesäll-, Gebäude= und Gewerbe-Steuer auf die ersten 
7 Monate des Etatsjahres 1870—71. 
Unter Hinweisung auf das Gesetz vom 27. Oktober d. J. (Reg. Blatt S. 405), 
betreffend die Forterhebung der Steuern bis zum 31. Januar 1871, werden die K. 
Oberämter beauftragt, unverweilt die Umlage der Steuern aus Grundeigenthum, Ge- 
fällen, Gebänden und Gewerben auf weitere 3 Monate einzuleiten und für den pünkt- 
lichen Einzug, sowie für die rechtzeitige Ablieferung der in der angehängten Repartition
	        
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