Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1870. (47)

  
  
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. — 
Laufende Benennung ollpflichtige tunft 
Nr. der der 3 Merge sbetr Herkunf 
einzelnen · Zollbetrag. der 
Waaren= Waaren (Nettogewicht). n 
posten nach Anleitung des Zolltarifs. Er Waaren. 
HPf. fl. kr. 6 
1. 2. 3. 6. 
  
  
  
  
  
  
Zahlungsfrist: Der angegebene Zollbetrag von 
Einhundert drei und vierzig Gulden neun Kreuzern 
*n 
muß bei dem oben genannten Empfangsamte bis zum achten Juni d. J. unter Vorlage 6 
Begleitscheins eingezahlt und der Nachweis der erfolgten Zahlung bis zum einundzwanzisn 
Juni d. J. bei dem unterzeichneten Amte eingegangen sein, widrigenfalls die Einziehung W 
betrags von dem Extrahenten des Begleitscheins erfolgen wird. 
Geleistete Sicherheit: Der gestundete Eingangszoll ist durch Burgschaft sicher gestellt worden. v- 
Annahme-Erklärung des Begleitschein-Extrahenten: Ieh übernehme diesen Begleitschein mit den aus 
selben sich ergebenden Verpflichtungen. Mannheim, den 28. Mai 1870. 
Neumann, 
Spediteur. 
Mannheim, den 28. Mai 1870. 
Großh. Badisches Haupt-Zoll-Amt. 
Daege, 
Haupt-Amts-Assistent. 
Vorstehender Begleitschein ist unter Nummer 495 des Begleitschein-Empfangs-Registers eingetragen und 
Gefälle mit 81 Thlr. 24 Sgr. unter Nummer 507 des Einnahme-Journals hier gebucht worden. 
Hannover, den 10. Juni 1870. 
(Stempel.) 
sud 
Königl. Preuss. Haupt-Steuer-Amt). 
Lübte, Liebig, 
Haupt-Amts-Rendant. Haupt-Amts-Assistent. » 
*) Die Begleitscheine II. können auch eine den Mustern B und C entsprechende Einrichtung erhalten, oder nach Bed do 
durch Hinzufügung besonderer Spalten für die Angabe der Zahl und Art der Verpackung, der Zeichen und Nummern, so“ 
Bruttogewichts der Kolli ergänzt werden (§. 21). 
wie
	        
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