Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1870. (47)

481 
W 29. 
Regierungs-Blatt 
für das 
Königreich Mürttemberg. 
Ulusgegeben S tuttgart Dienstag den 13. Dezember 1870. 
Inhalt. 
Königliche Dekrete. Königliche Verordnung, betreffend die Einberufung der Ständeversammlung. 
  
Unmittelbare Königliche Dekrete. 
Königliche Verordnung, 
betreffend die Einberufung der Ständeversammlung. 
Karl 
von Gottes Gnaden König von Württemberg. 
Nach Anhörung Unseres Geheimen Rathes haben Wir beschlossen, die Stände- 
versammlung auf 
Montag den 19. dieses Monats 
zu Eröffnung des neuen Landtags in Unsere Haupt= und Residenzstadt Stuttgart 
einzuberufen. 
Wir befehlen demnach, daß die Mitglieder beider Kammern sich am 17. dieses 
Monats in Stuttgart einfinden und sich sofort bei dem ständischen Ausschusse legi- 
timiren.
	        
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