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Flurkarten und Primärkataster. Anwendung des Melermaßes bei Fortführung ders. 245.
Flubzslle. Gegenstand der Bundesgesetzgebung. 24.
Frankfurter Transport= und Glasversicherungs-Aktiengesellschaft. Deren
Geschäftsbetrieb. 487.
Freiheitsstrafen. Vollziehung derselben vom 1. Januar 1872 ab. 421.
Freizügigkeit. Gegenstand der Bundesgesetzgebung. 24. Gesetz über die Freizügigkeit. Seite 21
der Anlage zu Nr. 1.
Fremdenpolizei. Gegenstand der Bundesgesetzgebung. 24.
G.
Genossenschaftswesen. Gesetz, betreffend die privatrechtliche Stellung der Erwerbs= und Wirth=
schafts-Genossenschaften. Seile 93 der Anlage zu Nr. 1. Vollziehungsverfügung hiezu. 70. 97.
Gerichtliches Verfahren. Gegenstand der Bundesgesetzgebung. 24.
Gewer bebetrieb. Gegenstand der Bundesgesetzgebung. 24.
Gewerbeordnung deutsche. 287. Verfügung, betr. die Anwendung derselben in Würktemberg. 338.
Gewichtssystem. Siehe Maß= und Gewichts-System.
Handelssachen. Schutz des Handels im Ausland, Handelsgesetzgebung und Handelsrecht. Gegen-
stand der Bundesgesetzgebung. 24. Gesetz, betreffend die Einführung der allgemeinen deut-
schen Wechselordnung, der Nürnberger Wechsel-Novellen und des allgemeinen deutschen Han-
delsgesetzbuchs als Bundesgesetze. Seite 110 der Anlage zu Nr. 1. Reichsgesetz, betreffend
die Errichtung eines obersten Gerichtshofs für Handelssachen. 143. 146. Gesetz, betreffend
die Errichtung eines Landesoberhandelsgerichts. 159.
Helmathverhältnisse. Gegenstand der Bundesgesetzgebung. 24.
Indigenat, gemeinsames. 23. "
Inventuren und Theilungen s. Theilungen.
Juristische Personen. Verleihung des Rechts der juristischen Persönlichkelt an a) die Weikers-
heimer Pfarrwittwengesellschaft. 98. b) den Verein zur Fürsorge für entlassene Strafge-
fangene. 203. c) die Altpfedelbacher und Waldenburger Pfarrwittwenkasse. 209. d) den
Stuttgarter Liederkranz. 210.
K.
Kassenscheine. Einlösung derselben. 167.
Kauffahrteischiffe s. Bundesflagge.
Kommanditgesellschaften s. Aktiengesellschaften.
Konsularische Vertretung, Gegenstand der Bundeggesetzgebung. 24.
Konsulatwesen. Bestimmungen der Bundesverfassung. 39. Gesetz, betreffend die Organisation
der Bundesconsulate, sowie die Amtsrechte und Pflichten der Bundesconsuln. Seite 57 der
Anlage zu Nr. 1.
Kriegsdienst, s. Militärwesen.