Full text : Armee-Verordnungs-Blatt Sechsundzwanzigster Jahrgang (26)

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2  Halsbinden,
2  Tuchhosen,
1  Drillichhose,
2  Unterhosen,
1  Mantel,
2  Paar  Lederhandschuhe  dem  Unteroffizier  und  Lazarethgehülfen,
2  Paar  vollkommen  gute  Stiefel  (keine  Schuhe),
2  Hemden,
1  Helm  bz.  Tschako  mit  Zubehör  (ohne  Haarbusch),
1  Tornister  mit  Zubehör  (die  Unteroffiziere  ebenfalls  Mannschaftstornister  mit  Schnallen),
1  Leibriemen  mit  Säbeltasche  und  Schloß,
2  Mantelriemen,
1  Brotbeutel,
Piflasche,
äbeltroddel,
vordere  Patrontaschen,
dint;  Patrontasche  (die  Unteroffiziere  ebenfalls  Mannschaftstaschen),
Fet

Kochgeschirr  mit  Zubehör,

Gewehr  mit  1  Gewehrriemen,

Mündungsdeckel,

Schraubenzieher,

Seitengewehr,

Mischstrick,

Setbuche

esangbuch,

chießbuch,

einer  Spaten  nebst  Futteral  (auch  den  Unteroffizieren),
den  Hornisten  das  Horn  nebst  Zubehör  (Gewehr  nebst  Zubehör,  Fettbüchse,  die  vorderen
Patrontaschen  und  der  Spaten  kommen  für  die  Hornisten  und  Lazarethgehülfen  in  Wegfall).

Sämmtliche  Sachen  müssen  neuester  Probe,  gut  verpaßt  und  mit  dem  Namen  des  betreffenden

Inhabers  versehen  sein.

 

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75  S

 

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V.  Marschangelegenheiten.

Sämmtliche  Mannschaften  haben  für  die  Hin=  und  Rückreise,  soweit  angängig,  die  Eisenbahn  zu

benutzen  und  N#  dementsprechend  von  ihren  Truppentheilen  für  die  Hin=  und  Rückreise  (siehe
III,  1b)  mit  Militär-Fahrscheinen  zu  versehen.

Die  Kosten  für  den  Marsch  von  der  Garnison  nach  dem  Kommandoort  werden  seitens  der

Infanterie-Schießschule  gezahlt  und  liquidirt.  Die  Truppentheile  haben  daher  den  Kommandoführern
  einen  Ausweis  über  die  Höhe  des  gebohlten  Marschkosten-Vorschusses  mitzugeben,  damit
diese  der  Infanterie-Schießschule  über  die  wirklich  entstandenen  Kosten  Rechnung  legen  können.

VI.  Geldverpflegung.

Die  kommandirten  Mannschaften  verbleiben  im  Etat  ihres  Truppentheils  und  erhalten  für  Rechnung

  des  Etats-Kapitels  24  Löhnung  von  der  Infanterie-Schießschule,  und  zwar
vom  11.  September  bis  Ende  Oktober.

Es  beziehen  ferner  von  der  Infanterie-Schießschule:  «
die  Unteroffiziere  6  .K  und  die  Gemeinen  (ausschließlich  Oekonomie-Handwerker)  3.4
ulage  monatlich.  ·

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unter  Angabe  des  Tages,  von  welchem  ab  dieselbe  zahlbar  ist,  Kenntniß  zu  geben.