Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1871. (48)

Regierungs-Blatt 
für das 
Königreich Wür rttemberg. 
Ausgegeben Stuttgart Mittwoch den 1. März 1871. 
Inhalt. 
Königliche Dekrete Kelne. 
Verfügungen der Departements. Verfügung, betreffend die Vollzkebung des Gesetzes über die 
privatrechtliche Stellung der Erwerbs-- und Wilrthschaftsgenossenschaften. — Bekonntmachung, betreffend die 
Welkershelmer Pfarrmittwengesellschaft. — Bekanntmachung, betreffend dle Bildung der Wahlkreise und die 
Ernennung der Wahlkommissäre für die bevorstehenden Reichstagswahlen. 
I. Unmittelbare Köntgliche Dekrete. 
Keine. 
II. Verfügungen der Departementè. 
A.) Der Departements der Justiz und des Innern. 
Der Ministerien der Justiz und des Innern. 
Verfügung, betreffend die Vollziehung des Gesetzes über die privatrechtliche Stellung der Erwerbs- 
und Wirthschaftsgenossenschaften. 
Nachdem das für den Norddeutschen Bund unter dem 4. Juli 1868 erlassene Ge- 
setz, bekreffend die privatrechtliche Stellung der Erwerbs= und Wirthschaftsgenossenschaften, 
zufolge der K. Verordnung vom 30. December 1870 (Reg.Blatt 1871 S. 1, 2. Beil. 
S. 93 ff.) mit dem 1. Januar d. J. in Württemberg Geltung erlangt hat, so wird 
Behufs der Vollziehung dieses Gesetzes in Anwendung des §. 72 desselben mit Höchster 
Ermächtigung Seiner Königlichen Majestät verfügt, daß die Handhabung der Straf- 
bestimmungen in Absatz 2 des §. 27 des Gesetzes, sowie die Stellung und Betreibung
	        
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