Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1871. (48)

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1. 
Negierungs-Blatt 
Königreich Mürttemberg. 
  
Ausgegeben Stuttgart Sonntag den 1. Januar 1871. 
  
Inhalt. 
Königliche Dekrete. Königliche Verordnunn, betreffend die Veröffentlichung der zwischen Württem- 
berg, dem Norddeutschen Bunde, Baden und Hessen in Betreff der Gründung eines Deutschen Bundes 
abgeschlossenen Verträge. — Anlage: die Gesetze des Norddeutschen Bundes, welche mit dem Il. Januar 
1871 in Württemberg Gültigkeit erlangen. 
Unmittelbare Königliche Dekrete. 
Königliche Verordnung, 
betreffend die Veröffentlichung der zwischen Württemberg, dem Norddeutschen Bunde, Baden und Hessen 
in Betreff der Gründung eines Deutschen Bundes abgeschlossenen Verträge. 
Karl 
von Gottes Gnaden König von Württemberg. 
Nachdem die zwischen Bevollmächtigten Württembergs, des Norddeutschen Bundes, 
Badens und Hessens in Betreff der Gründung eines Deutschen Bundes algeschlossenen 
Verträge, nämlich: 
I. Der Vertrag zwischen Württemberg cinerseits und dem Norddeutschen Bunde, 
Baden und Hessen andererseits d.d. Berlin den 25. November 1870; 
II. Das Schlußprotokoll zwischen den oben genannten Staaten d.d. Berlin den 
25. November 1870; 
III. Die Militär-Convention zwischen Württemberg und dem Norddeutschen Bunde d.d. 
Versailles den 21. November 1870, . ..- - 
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Stände erlangt haben und allseitig ratifizirt worden sind, so verordnen Wir, nach 
Anhörung Unseres Geheimen Raths, daß diese Verträge hiernach verkündigt werden. 
 
	        
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