Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1871. (48)

  
  
A. B. n 
für die für die Ur Prüfung 
Gegenstand. Eicung. erichigung.Stemdelung. 
Sgr. Sgr. Sgr. 
für je 50 K. mehr ein Mehrbetrag on 2 1 1 
fuͤr Untersuchung der Waagschaalen wie unter a. 
d. Schnellwaagen, römische Waagen. 
Bei einer größten einseitigen Tragsähigkeit 
von 500 G. und weniger 7½ 2½ 5 
von mehr als 500 G. bis 5166. 10 3 7 
„ „ „ 5 K. „ „ 20 K. D2d.)„- 12½ 4 9 
„ „ „ 20 K., „ 530 K. 15 5 11 
„ „ „ 50 K. „„ „ 100 fl. 17½ 6 13 
für je 100 K. mehr ein Mehrbetrag on 2½ 1 2 
e. Straßburger Brückenwaagen 
bis zur größten Tragfähigkelt von 
20 K. 6 2 4 
1 Ctr. 7½ 3 5 
5 „ 10 4 8 
10 „ 15 5 11 
15 „ 20 6 14 
20 „ 25 8 17 
30 „ 30 10 20 
für je 10 Ctr. mehr ein Mehrbetrag von 5 2 3 
ft. Brückenwaagen anderer Konstruktton 
wie unter e mit Wegfall der Kolumne B. 
g. für oberschalige Waagen, Tafelwaagen 
wie unter a, mit Wegfall der Kolumne B. 
  
  
  
Bei Waagen sind als diejenigen Berichtigungsarbeiten, welche unter die Gebührentaxe fallen, nur 
etwalge Tarirungen der Schalen und der Balken, sowie geringsügige Verbesserungen der Schneiden anzu- 
sehen. Ansehnlichere Berichtigungsarbeiten sind innerhalb des Eichungslokales nicht statthaft (vergleiche 
Nr. 3 der Vorbemerkungen).
	        
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