Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1871. (48)

11. 
RNegierungs-Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
  
Ausgegeben Stuttgart Freitag den 2. Juni 1871. 
Inhalt. 
Unmittelbare Königliche Dekrete. Keine. 
Verfügungen der Departements. Verfügung, betreffend die Geschäftsführung und Beaufsichtigung 
der Gemeinde-Eichungs-Aemter. — Bekanntmachung, betreffend die Verhältnißzahlen für die Umrechnung 
der bisherigen württembergischen Landesmaaße und Gewichte in die durch die neue Maaß= und Ge- 
wichtsordnung festgestellten neuen Maaße und Gewichte. — Bekanntmachung, betreffend die Einsetzung 
eines Kuratoriums für die Weinbauschule in Weinsberg. 
  
  
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
Keine. 
II. Verfügungen der Departements. 
A) Des Departements des Innern. 
Des Ministeriums des Innern. 
a) Verfügung, betreffend die Geschäftsführung und Beaufsichtigung der Gemeinde-Eichungs-Aemter. 
In Vollziehung des Art. 17 der Maaß= und Gewichtsordnung vom 17. August 
1868 (Reg. Blatt von 1871, Nr. 1, Beil. S. 35) und der K. Verordnung, betreffend 
die technische Beaufsichtigung des Eichungswesens vom 26. Januar d. J. (Reg. Blatt 
S. 69), werden über die Geschäftsführung der Gemeinde-Eichungsämter und deren Be- 
aufsichtigung die nachfolgenden Bestimmungen getroffen.
	        
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