Full text : Deutsche Schulfibel. Zweiter Teil. (2)

 

 

Die  Muttersprache  muß  nicht  für  das  bloße  Wissen,  sondern  für  die  Anwendung
im  TLeben  auf  fünffache  Weise  gelehrt  werden:  als  Rechtsprechen,  Rechtlesen,  Rechtreden,
Rechtschreiben  und  Gesang.

Friedrich  Tndwig  Jahn.
(Dentsches  Volkstum  1808.)