Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1871. (48)

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9. 
Die für den Verlust der Orden und Ehrenzeichen geltenden Bestimmungen finden 
auch auf diese Ordensauszeichnung Anwendung. 
10. 
Die Führung der Geschäfte dieses neugestifteten Ordenskreuzes ist den Beamten des 
Ordens der Württembergischen Krone und des Friedrichsordens übertragen. 
Unser Ordenskanzler-Amt ist mit der Bekanntmachung der gegenwärtigen Verord- 
nung beauftragt. 
Gegeben, Stuttgart den 27. Juni 1871. 
(L. S.) Karl. 
Der Ordens-Bice-Kanzler: 
Freiherr von Egloffstein. 
Die am 19. Juni 1871 zu Berlin ausgegebene Nummer 26 des Reichsgesetzblattes enthält: 
4) die Friedens-Präliminarien zwischen dem Deutschen Reich und Frankreich. Vom 26. Februar 1871. 
2) den Friedensvertrag zwischen dem Deutschen Reich und Frankreich. Vom 10. Mai 1871. 
3) den Additional-Artikel zu dem am 21. Oktober 1867 zwischen der Postverwaltung des Nord- 
deutschen Bundes und der Postverwaltung der Vereinigten Staaten von Amerika abgeschlossenen 
Vertrage für die Verbesserung des Postdienstes zwischen den beiden Ländern, sowie zu dem Ad- 
ditional-Vertrage vom 7½23. April 1870. Vom 14. Mail/ 31. März 1871. 
4) die Ertheilung des Exequatur an den Laufmann Eduard Mitzlaff zu Elbing als Königl. Schwe- 
discher und Norwegischer Vice-Conful daselbst. 
Die unterm 23. Juni 1871 zu Berlin ausgegebene Nummer 27 des Reichsgesetzblattes enthält: 
1) das Gesetz, betreffend den Ersatz von Kriegsschäden und Kriegsleistungen. Vom 14. Juni 1871. 
2) das Gesetz, betreffend die Entschädigung der deutschen Rhederei. Vom 14. Juni 1871. 
3) das Gesetz, betreffend die Beschaffung von Betriebsmitteln für die Eisenbahnen in Elsaß und 
Lothringen. Vom 14. Juni 1871. 
4) das Gesetz, betreffend die Gewährung von Beihülfen an die aus Frankreich ausgewiesenen 
Deutschen. Vom 14. Juni 1871. 
5) das Gesetz, betreffend den Erweiterungsbau für das Dienstgebäude des Reichskanzler-Amtes. 
Vom 14. Juni 1871. 
Die unterm 24. Juni 1871 zu Berlin ausgegebene Nummer 28 des Reichsgesetzblattes enthält: 
1) Bekanntmachung, betreffend die Vorschriften zur Ausführung des Reichsgesetzes vom 8. Juni 1871 
über die Inhaberpapiere mit Prämien. Vom 19. Juni 1871. 
2) die Ernennung einer Anzahl Consuln und eines Vice-Consuls des Deutschen Reichs. 
3) die Ertheilung des Exequatur an den zum Consul der Argentinischen Republik, mit der Residenz. 
in Hamburg, ernannten Dr. Albert Fink. 
Die unterm 30. Juni 1871 zu Berlin ausgegebene Nummer 29 des Reichsgesetzblattes enthält: 
Bekanntmachung zur Ausführung des Gesetzes, betreffend die Wechselstempelsteuer. Vom 23. Juni 1871. 
  
  
  
Gedruckt bei G. Hasselbrink.
	        
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