Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1871. (48)

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Etbenso ist dafür zu sorgen, daß der Artillerie die von derselben speziell geforderten Handwerker, als 
besonders: Stellmacher, Schmiede, Schlosser 2c., soweit als möglich gestellt werden. 
Metall= und Holzdrechsler sind, sofern sie übrigens für die Artillerie geeignet erscheinen, thunlichst 
dieser Waffe zuzutheilen. 
. Fuͤr die Feld-Fuß-Artillerie ist das kleinste Maaß 5“ 3“. Leute von dieser geringen Größe müssen 
indeß ganz besonders kräftig gebaut sein. Für die Festungs-Artillerie ist das kleinste Maaß 5“ 4“ 
für die reitenden Batterien das kleinste 5“ 3“, das größte 5. 7“. 
K. 27. 
Anforderungen, welche an die für die Pionier-Bataillone auszuhebenden 
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Rekruten zu stellen sind. 
. Jeder Armee-Korps-Bezirk hat den Bedarf an Rekruten für das dem Armee-Korps angehörende 
Pionter-Bataillon aufzubringen, und sind die dabei erforderlichen, nach Maaßgabe der Leistungs- 
fähigkeit des Korps-Bezirks pon der General-Inspektion des Ingenleur-Korps und der Festungen 
— für das Pionier-Bataillon Nr. 12. von dem Königlich Sächsischen Kriegs-Ministerium — speziell 
anzugebenden Professionisten auf die einzelnen Ersatz-Bezirke zu vertheilen. 
. Sind die von den Pionier-Bataillonen alljährlich speziell geforderten Professiontsten nicht aufzufinden, 
so ist Folgendes zu beachten: 
a) an Stelle der beim 1sten und 2ten, auch beim Zten, 5ten und hten Armee-Korps ausfallenden 
Bergleute sind Zimmerleute zu gestellen, wogegen für die Pionter-Bataillone der übrigen Armee- 
Korps unter der Rubrik „Bergleute“ aus der für sie in ihren Korps-Bezirken zur Verfügung 
stehenden größeren Zahl derselben womsglich nur „Hauer"“ und „Stollenarbeiter" zu überweisen sind; 
um den Ersatz an Schiffern (Flußschiffern), welchen für die Pionier-Bataillone Nr. 1. 2. 7. 8. 
und 9. aufzubringen keiner Schwierigkeit unterliegen wird, auch für die übrigen Pionier-Bataillone 
Möglichst sicher zu stellen, sind diese Professionisten in den Ersatz-Bezirken der betreffenden Armee- 
Korps ausschließlich nur den Pionieren, jedoch ohne Ueberschreitung der Ersatz-Quote für letztere, 
zu Überweisen; 
die nicht zurseemännischen Bevölkerung des Norddeutschen Bundes gehörenden Schiffszimmerleute 
bez. Schiffbauer (cl. §. 5.) werden sämmtlich den Pionier-Bataillonen überwiesen. In Stelle 
fehlender Schiffbauer sind zunächst Schiffer, demnächst Zimmerleute zu stellen; 
für alle in einem Bezirk nicht aufzubringenden Professionisten sind stets Zimmerleute oder Schiffer 
auszuheben. 
Für die Pioniere ist in der Regel das kleinste Maaß 5“ 4“, soweit dieses Größenverhältniß mit der 
Auswahl der Pioniere nach dem Professions-Verhältniß derselben sich vereinigen läßt. 
Sollten jedoch die nach der Repartition zu stellenden Professionisten in der Größe von 5“ 4“ 
nicht vorhanden sein, so können ausnahmsweise Leute von der Größe bis zu 5° 2“ genommen werden. 
Jedenfalls müssen die Pionier-Rekruten, welche im Frieden ausgehoben werden, zum Dienst mit der 
Wasse geeignet sein. 
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