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Garde-Korps bezüglichen Geschäfts-Verhandlungen stimmberechtigtes Mitglied der Departements-Er-
sotz-Kommission.“)
Jeder Departements-Ersatz-Kommission ist für die Zeit der Ersatz-Aushebung ein Ober-Stabs-Arzt
beimgeben..) Seine Wirksamkeit ist dieselbe wie die des Arztes der Kreis-Ersatz-Kommission
(S. 68., 5.).
Die beiden permanenten Mitglieder der Departements-Ersatz-Kommission dirigiren und beschließen ge-
meinschaftlich. Vermögen sie sich bei den Entscheidungen über Anträge auf Zurückstellung bez. Be-
freiung vom Militairdienst nicht zu vereinigen, so ist die Sache Namens der Kommission den Er-
satz-Behörden dritter Instang schriftlich vorzutragen; bis deren Enischeidung erfolgt, bleibt die even-
tuelle Einstellung des betreffenden Militairpflichtigen ausgesetzt. Anderweitige unaufschiebbare Fälle, in
denen eine Einigung nicht stattfindet, werden nach dem Votum des Brigade-Kommandeurs erledigt.
Die Listen, Verhandlungen, Korrespondenzen und Atteste, welche auf das Ersatz-Geschäft Bezug ha-
ben, erfordern die Unterschrist des Militair= und Civil-Vorsitzenden der Kommission.
Die Korrespondenz der Departements-Ersatz-Kommission hat der Brigade-Kommandeur nach Einver-
nehmen mit dem Civil-Vorsitzenden der Kommission im Namen der letzteren und unter deren Unter-
schrist zu führen.
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F. 94.
Anlegung des Geschäfts= und Reiseplans für die Departements-Ersatz=
Kommission.
Bei# Anlegung des Geschäfts= und Reiseplans für die Departements-Ersatz-Kommission ist zu be-
rücksichtigen:
a) daß für jeden Aushebungs-Bezirk ein Ort — Aushebungs-Station — bestimmt wird, in welchem
sich die der Departements-Ersatz-Kommission vorzustellenden Miltairpflichtigen versammeln ;“)
b) daß jede der Kreis-Ersatz-Kommissionen von Beendigung der Musterung der Militairpflichtigen
ihres Aushebungs-Bezirks ab bis zum Tage des Eintressens der Departements-Ersatz-Kommission
Behufs der Aushedung womöglich 3 Wochen, in großen Bezirken eine noch längere Zeit behält, um
die ihnen über Militairpflichtige etwa noch fehlenden Notizen einholen zukönnen;
P) daß die Aushebung im ganzen Brigade-Bezirk möglichst kurz vor der Einstellung der Rekruten, aber
voch so zeitig beendigt wird, daß die Rekruten an den festgesetzten Einstellungs-Terminen bei ihren
Regimentern eintreffen können;
d) daß die Brigade-Kommandeure durch die Abhaltung der Departements-Ersatz-Geschäfte möglichst
wenig behindert werden, den in jedem Jahr stattfindenden Truppen-Uebungen beizuwohnen;
e) daß der Departements-Ersatz-Kommission zur Ausführung des Ersatz-Geschäfts, einschlieblich der im
6u) Kommandtrung derselben cf. . 95.
Wenn von der Zutheilung eines Osffiziers des Garde-Korps Abstand genommen wird, so fünd die Functionen
desselben von dem Militair-Vorsitzenden der Kommission mit wahrzunehmen.
ee) Die Beschaffung des Lokals liegt dem Civil-Vorsitzenden der Krels-Ersatz-Kommission nach den beßeebenden
besonderen Bestimmungen ob.
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