Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1871. (48)

VIII 
Schems 6. 
z 8. 48. der Ersatz-Instructlon. 
Ersat-Reserve-Schein. 
J. 
Der (Stand und Gewerbe) N. N. (Vor= und Zuname) geboren a ten 
18 ... (Kreis 2. N. N. Regierungs-Bezirk (Großherzogthum 2c.] N. N.) wird 
hiermit in Folge dereen 18 . stattgehabten Superrevision wesen 
...... deretstenKlassederErsatz-Reservea15(Jnfante1-ist&c.)llbetwiefen. 
Derselbe steht, bis seine Ueberweisung zur zweiten Klasse der Ersatz-Reserve erfolgt, unter der 
Kontrole der Landwehr-Behoͤrden. 
Er ist daher verpflichtet, jede Wohnungs-Veränderung innerhalb des Landwehr-Kompagnie-Bezirks 
dem Bezirks-Feldwebel anzuzeigen. Wenn er aber in einen anderen Landwehr-Kompagnie-Bezirk ver- 
ziehen will, muß er sich beim Bezirks-Feldwebel des bisherigen Aufenthalts-Ortes ab- und spätestens 
nach 14 Tagen beim Bezirks-Feldwebel des neuen Aufenthalts-Ortes anmelden. 
Wer diese Meldung unterläßt, wird mit Geldstrafe von 2 bis 5 Thalern oder mit Gefängniß- 
strafe von 3 bis 8 Tagen bestraft. In den durch das Gesetz bezeichneten Fällen, namentlich bei Dienst- 
entziehung im Falle einer Mobilmachung 2c. tritt gerichtliches Verfahren ein. 
Ist blos die Ab-, aber nicht die Anmeldung versäumt, so tritt Geldstrafe von 1 bis 2 Thalern 
oder Gefängnißstrafe von 1 bis 2 Tagen ein. Außerdem bleibt der Inhaber dieses Scheines, wenn er 
sich der Kontrole entzieht, um die Zeit der Kontrol-Entziehung länger in der Ersatz-Reserve erster Klasse. 
Jede Meldung kann mündlich oder schriftlich geschehen, und ist in beiden Fällen dieser Schein zur 
Visirung beizulegen. Wer sich schriftlich meldet, hat auf die Adresse „Landwehr-Meldungs-Sache“ zu 
schreiben und den Brief mit dem Orts-Polizei-Siegel schließen zu lassen. Nur die solchergestalt ge- 
schlossenen Briefe sind im Gebiet des Norddeutschen Bundes portofrei. 
Inhaber dieses Scheines kann ungehindert verreisen, muß jedoch bei seinen Angehörigen oder beim 
Bezirks-Feldwebel Mittheilung zurücklassen, wo ihn jederzeit eine etwaige Einberufungs-Ordre treffen 
würde. Er ist allein dafür verantwortlich, daß ihm eine solche event. richtig zugeht.
	        
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