thumbs : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1819. (14)

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Dagegen  wird  den  9-  des  künfeigen  Monaks  August  und  den  folgenden  Tag,
eine  Dienst-Prüfung  bei  diesem  Devartement  abgehalten.  Es  haben  ssch  daher  diejenigen
  vollsährigen  oder  im  35.  Cebens-Jahre  steheaden  Bewerber,  welche  sich  zu  lesterer
  Prüfung  entweder  bereits  gemeldet  oder  noch  zu  meldesn  die  Absicht  gebabe
haben,  an  dem  erst  gedachten  Tag  Morgens  8  Uhr  in  der  Kanzlei  des  Ministeriums
des  Innern  dabier  einzussaden,  und)  so  weit  es  von  denselben  nicht  bereits  ge-(chehen
  ist,  inzwischen  oder  am  Tag  des  Erscheinens,  sich  über  ihr  Ledens-Alter  ger
hörig  auszuweisen,  und  ein  verschlossenes  Zeugniß  ihres  bisberigen  Priscipals,  ferner
  ein  Nationale,  das  ihre  bisherige  Canfbahn  und  das  Geschäftsfach,  dem  #e  sich
künftig  zu  widmen  gedenken,  enthalten  muß,  beizubringen)  auch  im  Fall  einer
vereits  erstandenen  frheren  Präfung,  das  betreffende  Prüfungs-Zeugniß  vorzulegen.

Stuttgart  den  56.  Juli  1819.

.  Otto.

uak.)  Künigl.  Cofsistoriah.
5*  Schul-Conferoen  .„Dircktoren  betresfend.
In  Beziehung  auf  die  Schul-Conferenz-Direktoren  wird  biemie  bekannt  gemache,
daß  la  der  Diöbcese  Urach,  noch  eine  weitere  Schullehrer-Conferenz  angeordnet,  und
der  Dialenus  M.  Klocker  zu  Mezinger  bei  Urach  zum  Oirekcor  derselben  ernannt

den  ist.
Scuttgert  dev  a.  Juli  1819.

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Wäcbtee.

B.)  Des  Depectemenats  der  Finanzen:
Koͤnigl.  Zrucht-  und  Wein,  Verwaltangs-Commission.

Da  das  Königl.  Kriegs=  Departemene  sich  diesenigen  Früchte,  welche  für  das
Königl.  Militär  auf  die  lete  Háälfee  des  Stats-Jahrs  von  18189/149  bis  zum  Ze.
Juni  1319  nicht  abgefaße  wurden,  in  soferne  die  Abgabe-Anweisungen  nicht  durch
besondere  Verfügungen  schon  feüher  zurückgenommen  worden  sind,  an  den  Früchten-Bedarf
  auf  die  erste  Häálfle  des  Stats-Jahrs  183920)  nähmlich  vom  a.  Juli  bis
jum  letzten  Dez.  d.  J.  aufrechnen  lassen  will;  so  werden  diesenigen  Kameralämter,  welche
bis  zum  30.  Juni  an  das  Königl.  Militär  noch  Früchee  abzugeben  gehabt  hätten,
diese  aber  nicht  abgegeben  haben)  legitimirt  und  angewiesen,  auch  diese  Früchte  auf
Berlangen  abzugeben,  und  diese  Abgaben  als  Lieferung  für  das  Jahr  à819/10  vor-Schriftmäßig
  un  behandela.