Full text : Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1842. (8)

Gesetz·  und  Verordnungsblall

für  das  Königreich  Sachsen,
LTtes  Stück  vom  Jahre  1842.

 

 

 

MÆ  44.)  Verordnung,

die  revidirte  Generalinstruction  für  die  Amtshauptleute  betreffend;

vom  27  sten  September  1842.

D.  die  Bestimmungen,  welche  in  der  unterm  22sKten  Juni  1816  publiecirten  Generalinstruction
  für  die  Amtshauptleute  und  in  den  dazu  gegebenen  Nachträger  und  Erläuterungen
  vom  14ten  December  1816  und  6ten  März  1823  enthalten  sind,  den  gegenwärtigen
  Verhältnissen  nicht  mehr  durchgängig  entsprechen;  so  ist  für  nöthig  befunden  worden,
eine  Revision  derselben  zu  veranstalten,  deren  Ergebniß,  unter  Aufhebung  der  vurch  gedachte
  Bestimmungen  den  Amtshauptleuten  ertheilten  Anweisungen,  in  der  anliegenden

revidirten  Generalinstruction  für  die  Amtshauptleute,

mit  Sr.  Königlichen  Majestät  Allerhöchster  Genehmigung,  zur  Nachachtung  hierdurch  bekannt
  gemacht  wird.

Dresden,  am  27  sten  September  1842.

Ministerium  des  Innern.
Nostitz  und  Jänckendorf.

Kuhn.

1842.  30