Gesetz· und Verordnungsblall
für das Königreich Sachsen,
LTtes Stück vom Jahre 1842.
MÆ 44.) Verordnung,
die revidirte Generalinstruction für die Amtshauptleute betreffend;
vom 27 sten September 1842.
D. die Bestimmungen, welche in der unterm 22sKten Juni 1816 publiecirten Generalinstruction
für die Amtshauptleute und in den dazu gegebenen Nachträger und Erläuterungen
vom 14ten December 1816 und 6ten März 1823 enthalten sind, den gegenwärtigen
Verhältnissen nicht mehr durchgängig entsprechen; so ist für nöthig befunden worden,
eine Revision derselben zu veranstalten, deren Ergebniß, unter Aufhebung der vurch gedachte
Bestimmungen den Amtshauptleuten ertheilten Anweisungen, in der anliegenden
revidirten Generalinstruction für die Amtshauptleute,
mit Sr. Königlichen Majestät Allerhöchster Genehmigung, zur Nachachtung hierdurch bekannt
gemacht wird.
Dresden, am 27 sten September 1842.
Ministerium des Innern.
Nostitz und Jänckendorf.
Kuhn.
1842. 30