Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1873. (50)

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ung genehmigten Statuten der Geschäftsbetrieb im Königreich Württemberg gestattet 
worden, was andurch mit dem Anfügen öffentlich bekannt gemacht wird, daß die Gesell- 
schaft mit diesseitiger Genehmigung den August Klüppel in Stuttgart zu ihrem Haupt- 
agenten bestellt hat. 
Stuttgart, den 3. April 1873. 
Sick. 
Die am 17. März 1873 zu Berlin ausgegebene Numer 8 des Reichsgesetzblattes enthält: 
1) das Gesetz, betreffend die Einführung des Reichsgesetzes über die Freizügigkeit vom 1. November 
1867 und des Reichsgesetzes über die Erwerbung und den Verlust der Bundes= und Staats- 
angehörigkeit vom 1. Juni 1870. Vom 8. Januar 1873. 
0 die Kaiserliche Verordnung, betreffend die Aufhebung des Kriegszustandes. Vom 12. März 1873. 
3) den Allerhöchsten Erlaß, betreffend die Errichtung einer Oberpostdirection in Hamburg und die 
Abgrenzung der Bezirke anderer Oberpostdirectionen. Vom 5. März 1873. 
Die Numer 9 ausgegeben zu Berlin am 29. März 1873 enthält: 
1) die Konvention zwischen dem Deutschen Reiche und Belgien, betreffend die gegenseitige Zulassung 
der in den Grenzgemeinden wohnhaften Medicinalpersonen zur Ausübung der Praxis. Vom 
7. Februar 1873. 
2) die Bekanntmachung des Reichskanzleramts, betreffend die Erweiterung von Festungsanlagen. 
Vom 27. März 1873. 
Die Numer 10 ausgegeben zu Berlin am 4. April 1873 enthält: 
1) das Gesetz, betreffend die Etatsüberschreitungen bei den übertragbaren Fonds der Marinever= 
waltung in den Jahren 1867—1871. Vom 29. März 1873. 
2) das Gesetz, betreffend die dem Reichsoberhandelsgerichte gegen Rechtsanwälte und Advocaten 
zustehenden Disciplinarbefugnisse. Vom 29. März 1873. 
3) das Gesetz, betreffend die Rechtsverhältnisse der Reichsbeamten. Vom 31. März 1873. 
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Gedruckt bei G. Hasselbrin k.
	        
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