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Anderweite Bezirks-Eintheilung des 3. Westphälischen Landwehr-Regiments Nr. 16. Zu Anlage 1.
Im Verfolg Ihres gemeinschaftlichen Berichts vom 9. Juli d. J. genehmige Ich die anderweite
Bezirks-Eintheilung des 3. Westphälischen Landwehr-Regiments Nr. 16 und zwar dahin, daß vom 1. Januar
k. J. ab der Kreis Hamm zum 1. Bataillon gedachten Regiments übertritt. Zu dem gleichen Zeitpunkt
hat die Verlegung des Landwehr-Bezirks-K. dos des 2. Bataillons von Unna nach Dortmund zu
erfolgen und letzteres alsdann die Bezeichnung „2. Bataillon (Dortmund) 3. Westphälischen Landwehr-
Regiments Nr. 16.“ anzunehmen.
Ems, den 20. Juli 1872. Wilhelm.
Für den Minister des Innern:
Graf oon Roon. Falk
An den Kriegs-Minister und den Minister des Innern.
Berlin, den 3. August 1872.
Vorstehende Allerhöchste Ordre wird hierdurch zur Kenntniß gebracht.
Der Kriegs-Minister. Der Minister des Innern.
Im Auftrage. Im Auftrage.
v. Hartmann. v. Klützow.
No. 824. 7. 72. A. I. a.
Schreibweise des Bezirks-Kommandos Mülhausen i#·C. Zu Anlage 1.
Berlin, den 20. Juli 1872.
Mit Bezug auf den diesseitigen Erlaß vom 20. März d. J. (Jo. B##. 3. 72 A. I. a.) — Armee-
Verordnungs-Blatt Seite 1097) — wird hiermit zur Kenntniß gebracht, daß zur Vermeidung von Ver-
wechselungen die bisherige Schreibweise „Mühlhausen i/E.“ in „Mülhausen i E.“ abgeändert ist.
Kriegs-Ministerium. Allgemeines Kriegs-Departement.
J. V. J. V.
v. Hartmann. v. Goßler.
No. 528. 7. 72. A. I. a.
JPc) Bekanntmachung, betreffend Ergänzungen zur Verordnung betreffend die Organisation der Landwehr-
Behörden und die Dienstverhältnisse der Mannschaften des Beurlaubtenstandes.
Unter Bezugnahme auf die im Regierungsblatt Nr. 27 pro 1872 erfolgte gleiche
Publikation werden folgende Ergänzungen der Verordnung, betreffend die Organisation
der Landwehrbehörden und die Dienstverhältnisse der Mannschaften des Beurlaubten-
standes zur Verkündigung gebracht.
Stuttgart, den 21. Dezember 1872. Sick. v. Suckow.
6% Neg. Blatt Nr. 26 pro 1872.
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