Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1873. (50)

140 
Zum Rohertrag gehört das gesammte Erzeugniß an gemähtem Gras, welches als 
Heu oder Streumaterial nach Centnern zu schätzen ist. 
Der Nebenertrag der üblichen Nachweide ist nach den Normen für Weiden (Art. 
32) zu schätzen und zum Rohertrag der betreffenden Grundstücke zu rechnen, soweit die 
Weide von dem betreffenden Grundeigenthümer selbst benützt wird. 
Ebenso ist bei Holzwiesen (mit Waldbäumen oder Gebüsch theilweise bewachsene 
Wiesen) der durchschnittliche Jahresertrag an Holz bei Berechnung des Rohertrags zu be- 
rücksichtigen. 
Art. 27. 
Kulturkosten. 
Der Kulturaufwand, welcher bei allen Gattungen von Wiesen vorkommt, begreift 
in sich neben den allgemeinen Kosten für Unterhaltung der Grundstücke die Kosten für 
Reinigung der Wiesen und der vorhandenen Gräben, sowie die Kosten vom Mähen, 
Dörren, Heimführen und Magaziniren des Erzeugnisses. 
Hiezu kommen bei gedüngten Wiesen die Kosten der Düngung und bei Wässer- 
ungswiesen die Kosten der Wässerung. 
Art. 28. 
Einschätzung der Weinberge. 
Rohertrag. 
Als Weinberge sind nur solche Grundstücke einzuschätzen, welche regelmäßig, wenn 
auch mit einer Zwischenkultur in der Verjüngungsperiode, dem Weinbau gewidmet sind. 
Bleibend zu anderen Kulturen verwendete Weinberge sind derjenigen Kulturart bei- 
zuzählen, welcher sie zur Zeit der Einschätzung angehören. 
Bei Schätzung des Rohertrags der Weinberge ist der durchschnittliche Ertrag der 
Jahre 1854—1869 mit Weglassung des Jahres 1865 zum Anhalt zu nehmen, und so- 
wohl die Menge, als die Güte des Weines in Betracht zu ziehen. Zum Rohertrag ist 
zu rechnen der Ertrag an Wein, Trebern und Rebholz, sowie der Ertrag der Zwischen- 
kultur in der Verjüngungsperiode. 
Nebenpflanzungen an Welschkorn rc. sind nur dann besonders zu beachten, wenn die- 
selben regelmäßig in einer Gemeinde stattfinden, andernfalls aber außer Berechnung zu 
lassen, wogegen dann der Weinertrag so zu bemessen ist, als ob diese Nebenpflanzungen 
nicht vorkämen.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.