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Berlegung des Stabequartiers des 1. Bataillons (Lübben) 6. Brandenbuigischen Landwehr-Negimeuts
Nr. 52 von Lübben nach Calan und anderweite Bezeichnung genaunnten Bataillous.
Auf den Mir gehaltenen Vortrag genehmige Ich, daß das Stabsquartier des 1. Bataillons
(Lübben) 6. Brandenburgischen Landwehr-Regiments Nr. 52 am 1. Januar 1873 von Lübben nach
Calau verlegt werde. Von diesem Zeitpunkt ab hat genanntes Bataillon die Bezeichnung 1. Bataillon
(Calau) 6. Brandenburgischen Landwehr-Regiments Nr. 52 anzunehmen. Das Kriegsministerium hat
das hiernach Erforderliche zu veranlassen.
Berlin, den 28. November 1872. Wilhelm.
An das Kriegsministerium. Graf v. Roon.
Berlin, den 4. Dezember 1872.
Vorstehende Allerhöchste Kabinets-Ordre wird mit dem Bemerken zur Kenntniß der Armee ge-
bracht, wie sich hiernach die Anlage 1 zu §. 14 der Militair-Ersatz-Instruktion vom 26. März 1868
modifizirt.
Kriegs-Ministerium.
J. V.
v. Stiehle.
Verlegung des Stabequartiers des 1. Bataillons (Simmern) 7. Rheinischen Landwehr-Regiments
Nr. 69 von Simmern nach Kirn und anderweite Bezeichuung genannten Bataillons.
Auf den Mir gehaltenen Vortrag genehmige Ich, daß das Stabsquartier des 1. Bataillons
Simmern) 7. Rheinischen Landwehr-Regiments Nr. 69 am 1. Januar 1873 von Simmern nach
Kirn verlegt werde. Von diesem Zeitpunkt ab hat genanntes Bataillon die Bezeichnung 1. Bataillon
(Kirn) 7. Rheinischen Landwehr-Regiments Nr. 69 anzunehmen. Das Kriegsministerium hat hiernach
das Weitere zu veranlassen.
Berlin, den 13. Dezember 1872. Wilhelm.
An das Kriegsministerium. Graf v. Roon.
Berlin, den 13. Dezember 1872.
Vorstehende Allerhöchste Kabinets-Ordre wird mit dem Bemerken zur Kenntniß der Armee ge-
bracht, wie sich hiernach die Anlage 1 zu §. 14 der Militair-Ersatz-Instruktion vom 26. März 1868
modifizirt.
Kriegs-Ministerium.
Im Auftrage
v. Stiehle.